stell dir vor du triffst entscheidungen, wer eingestellt wird, und hast herausgefunden, dass der bewerber heimlich hasskommentare vom stapel lässt wie...?
reagierst du? es kommt allerdings auch drauf an, ob der bewerber auch gewisse juristische Begriffe kennt, siehe anwalt solmecke
2 Stimmen
Meinst du TATSÄCHLICHE Hasskommentare oder die inzwischen allseits bekannten und überall verbreiteten: JungeleuteempfindenjedeKritikalsHass-Kommentare???
wenn du hasskommentare suchst, findest du sie bei beiträgen wie "palästina demo" oder "versucht tür im flieger zu öffnen".
2 Antworten
Das hängt von der Art seines Aufritts in den sog. sozialen Medien ab.
Solange nicht zu bedenklich und soweit weiterhin für seine Tätigkeit als geeigenet anzusehen, passierte gar nichts.
Alles andere wäre Einzelfallentscheidungen.
ich habe festgestellt, dass worte wie "härtere Strafen" in kommentaren wesentlich häufiger genannt werden als "schmerzensgeld"
Das Verhalten in der Freizeit hat im Normalfall keine Bedeutung für disziplinarische Maßnahmen des Arbeitgeber.