Soll ich bei dieser Stelle bleiben

Sie darf mir den Minijob verbieten 63%
Würde nicht warten da und direkt kündigen 13%
Würde erstmal abwarten 13%
Ja stimmt der Minijob ist meine Sache sie darf es nicht verbieten 13%

8 Stimmen

2 Antworten

Zunächst vorab: Bitte nutze Satzzeichen.

Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich zulässig, da es hier um die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG geht. Soweit der TVöD Anwendung findet (Paragraph 1 Abs. 1 TVöD), ist eine Nebentätigkeit anzuzeigen (Paragraph 3 Abs. 3 TVöD). Anzeigen heißt nicht genehmigen, das widerspräche der grundsätzlichen Berufsfreiheit. Aber der Arbeitgeber ist ebenso grundsätzlich dazu berechtigt die Nebentätigkeit zu untersagen oder mit Auflagen zu versehen (Paragraph 3 Abs. 3 TVöD).

Soweit der TVöD (oder sinngleich der TV-L) keine Anwendung findet, wird höchstwahrscheinlich sinnliches oder -ähnliches im Arbeitsvertrag geregelt worden sein.

Für das Untersagen oder die Erteilung von Auflagen müssen Gründe vorliegen, was hier der sogenannte Konkurrenzbetrieb sein kann. Dabei ist aber fraglich, ob das Gesundheitsamt tatsächlich eine Konkurrenz darstellt. Es müsste also zunächst geklärt werden, welche Tätigkeit jeweils bei den beiden Arbeitgebern ausgeübt werden und ob ggf. der "Kundenkreis" eine Überschneidung findet. Das wird höchstwahrscheinlich unterschiedliche Ansichten hervorrufen, das im Zweifel ein Arbeitsgericht darüber entscheiden müsste.

Sie darf mir den Minijob verbieten

Du hättest den Job nicht annehmen sollen. Jemand anderes hätte ihn zu schätzen gewusst.