Ist es okay, ungefragt die Pflanzen der Nachbarin zu gießen?

Nein, bist du nicht 69%
Andere Meinung 19%
Ja, bist du 12%

26 Stimmen

Ich87309  11.01.2025, 09:28

Du machst dir mehr Sorgen um die Pflanzen, als um die Nachbarin? Ist der Mensch vielleicht auch schon ausgetrocknet?

lienwillswissen 
Beitragsersteller
 11.01.2025, 09:45

Ich glaub, ich muss mal klingeln bei ihr und beichten...

12 Antworten

Andere Meinung

Ansich nein, aber ist halt trotzdem nicht dein Besitz, deshalb würde ich lieber finger von lassen, auch wenn deine intention gut war


ZiegemitBock  11.01.2025, 09:00

Würdest Du auch Tiere verdursten lassen, wenn sie nicht deine sind?

kaiyen  11.01.2025, 09:01
@kaiyen

Und nein, Pflanzen und tiere sind für mich nicht das gleiche

ZiegemitBock  11.01.2025, 20:13
@kaiyen

Naja, Tiere haben auch einen anderen Stellenwert als Menschen. Deshalb sollte man sie trotzdem nicht elend verrecken lassen.

Nein, bist du nicht

Bist du nicht, aber macht man trotzdem unerlaubt nicht.

Zunächst einmal ist nur bedingt klar, in welchem Umfang Sondereigentum dauerhaft im Treppenhaus gelagert werden darf. Eventuell wird das nur geduldet.

Und was du tust, ist keine Sachbeschädigung.

Wenn du ahnst, dass sie sauer wäre, wenn du dich um die Pflanzen kümmerst, scheint sie generell ein schwieriger Mensch zu sein. Da musst du wissen, ob dir der nachbarschaftliche Frieden wichtiger ist.

Im Falle eines zivilen Rechtsstreits könnte sie dir nichts, außer eine künftige Unterlassung zu erwirken, da kein nachweislicher Schaden entstanden ist.

Und eine Strafanzeige dürfte, sofern überhaupt statthaft, wegen Geringfügigkeit im Sand verlaufen.

Bei Vorgärten z.B. gibt es übrigens mitunter eine Verpflichtung zur Erhaltung und Pflege ansehnlicher Pflanzen, aber das ist individuell geregelt.

Naja. Du lungerst seit Wochen vor der Wohnungstür deiner Nachbarin herum und machst dich an ihren Blumen zu schaffen.

Du bist aber gleichzeitig nicht in der Lage bei ihr zu klingeln und zu fragen, in deine Aktion in Ordnung ist?

DAS finde ich befremdlich und übergriffig.

Nein, bist du nicht

Aber deine unangefragte und nicht direkt erlaubte Aktion ist trotzdem übergriffig auf das Eigentum anderer. Vielleicht wollte sie die Pflanzen ja absterben lassen oder so.