Ist die Beschwerde wirklich gerechtfertigt wenn man an der Kasse kein Geld abheben kann?

Beschwerde war gerechtfertigt, weil 57%
Beschwerde war nicht gerechtfertigt, weil 43%

30 Stimmen

21 Antworten

Beschwerde war nicht gerechtfertigt, weil

Es ist ein zusätzlicher Service der eben nach Verfügbarkeit angeboten wird. Da hat man eben einfach kein RECHT darauf.

Genauso wenig wie man kein Recht darauf hat, dass sämtliche Bankkomaten der Stadt immer gefüllt sein müssen.

Teils Teils.

Man verlässt sich auf den angebotenen Service. Es wird auch nicht erwähnt das es gewisse Einschränkungen gibt, worauf man sich dan einstellen kann.

Ein Aufstand deswegen zu machen, ist übertrieben. Verärgerung hingegen kann ich verstehen.

Beschwerde war gerechtfertigt, weil

Wer "Bankgeschäfte" betreiben will, muss auch über ausreichend Bargeldbestände an den Kassen verfügen.

Beschwerde war gerechtfertigt, weil

Morgens einen hoeheren Bargeldbestand in der Kasse haben. Problem geloest. Der Aerger des Kunden ist verstaendlich.

Das ist ja kein Rechtsanspruch sondern nur ein Angebot. Und der Kunde hat Interesse an dem Angebot. Und dann muss man schauen ob das Angebot auch erfüllt werden kann.

Wenn man einen normalen Kaufvertrag abschließt ist das ja auch ein wenig umständlicher als man gemeinhin denkt.

In Summe muss der Supermarkt aber kein Geld auszahlen. Ich würde das prinzipiell auch gar nicht machen wollen weil im Supermarkt das Geld nicht geprüft wird. Wenn man Geld am Bankautomaten zieht, dann ist das grundsätzlich auf Echtheit überprüft.