Findet Ihr es schwer einen Fachanwalt zu finden, der nach RVG abrechnet?
RVG ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sprich hier rechnen Fachanwälte nach der Gebührentabelle ab (diese Kosten trägt auch eine Rechtsschutzversicherung). Alternativ kann der Anwalt auch ein Gebührenhonorar nach Stunden vereinbaren, das ist meist, um ein Vielfaches teurer und für den Anwalt attraktiver.
Deshalb die Frage, habt Ihr bei Eurer letzten Suche nach einen Fachanwalt Mühe gehabt einen zu finden, der nach der Gebührenordnung abrechnet oder war es einfach einen Fachanwalt zu finden, der nach dem RVG abrechnet.
Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen
3 Antworten
Die meisten Anwälte freuen sich, wenn Mandanten eine Rechtsschutzversicherung haben und rechnen dann mit dieser ab.
Viele Rechtsschutzversicherungen haben Vertragsanwälte. Das ist gerade bei der Erstberatung sinnvoll.
Verstehe ich nicht, die Rechtsschutzversicherung trägt doch nur die die Kosten nachdem RVG, warum sollte sich da der Anwalt freuen? Das sind bei einem Streitwert von 150,- EUR rund 222,- EUR Gebühren inkl. der ersten Instanz, sprich mindestens eine Gerichtstermin und vorher noch außergerichtliche Tätigkeiten.
Das kommt darauf an, wie hoch die Chancen sind, zu obsiegen.
Ein Mandat, auf das der Mandant trotz Abratens besteht, würde ich grds. auf Stundenbasis abrechnen.
- Die Begründung passt nun gar nicht zur Frage.
- Es gibt doch für den Anwalt dieselbe Vergütung, was hat das mit der Suche zu tun?
- Wann haben Sie denn zuletzt welchen Fachanwalt gesucht.
- Der Anwalt nennt seinen Abrechnungssatz bereits bevor er den Fall kennt.
Ich arbeite in einer Kanzlei. Daher berichte ich von meinen Erfahrungen. Wir rechnen grds. nach dem RVG ab. Es sei denn, es kommt jemand, der vertreten werden will, obwohl wir überhaupt keine Erfolgschancen sehen. Dann wird das Mandat nur auf Stundenbasis angenommen. So einfach ist das.
Der Mandant wird also vorab gar nicht erst aufgeklärt, was abgerechnet wird. Verstehe.
… abgerechnet wird normal nach dem RVG. Wie abgerechnet wird, ergibt sich aus dem RVG. Etwas anderes ergibt sich, wenn Stundenbasis vereinbart wurde.
Wie bei allen juristischen Fragen: Es kommt drauf an !
Wenn du wegen Peanuts (Streitwert kleiner 1000 Euro) jemand suchst der sich da richtig reinkniet ... dann wird es schwer.
Bei grösseren Streitwerten ist auch der Normaltarif lukrativ.
Bei Multi-Millionen Streitfällen ist es günstiger, 500 Euro Stundensatz zu vereinbaren, als den Tarif nach Streitwert.
Rechnen kann ich auch, aber das war ja nicht die Frage.