Angenommen der Mann ist körperlich deutlich überlegen, will über die Frau herfallen ( vergewaltigen ), darf sie sich mit einem Messer verteidigen und den Angreifer auch damit potentiell tödlich verletzen? Der Angreifer will die Frau nicht umbringen ist es dann immer noch Notwehr ?
Angenommen sie droht mit dem Messer und der Angreifer macht weiter
Oder darf nur dann ein Angreifer getötet werden wenn klar ist dass er es auf das Leben der Frau abgesehen hat?