Darf der bundeswahlausschuss nur eine partei für die deutsche bundeswahl zulassen wenn sie das will

Nein 90%
Ja 10%

10 Stimmen

6 Antworten

Nein

Wenn sie das will schon gar nicht. Es muss den Gesetzen entsprechen. Man kann davon ausgehen, dass die im Parlament vertretenen Parteien zugelassen werden, vorausgesetzt, sie haben ihre Kandidaten vorschriftsgemäß gewählt.

Nein

Eine einzige Partei wäre keine Wahl, sondern ein Vorschlag. Daher muss es mindestens 2 Möglichkeiten geben, um eine Wahl treffen zu können.

Nein

Wenn es nach den Gesetzen her passt

Nein

derdieter188

Jeder kann eine Partei aufmachen und darf gewählt werden. Es gibt aber Regeln die Gruppierungen einhalten müssen, wenn sie sich als Partei aufstellen.

Die Gründung einer politischen Partei in Deutschland unterliegt bestimmten gesetzlichen Anforderungen und Verfahren, die im Grundgesetz (GG) und im Parteiengesetz (PartG) festgelegt sind.

Die wichtigsten Regeln und Schritte sind:

Es müssen mindestens 3 Personen zusammenkommen, um eine Partei zu gründen. Oft sind es jedoch deutlich mehr, da auch die Aufstellung eines Parteiprogramms und einer Satzung gemeinsame Entscheidungen erfordert. Jede Partei benötigt ein Parteiprogramm, das die politischen Ziele und die Grundsätze der Partei darlegt. Zudem muss eine Satzung erstellt werden, die die internen Strukturen, Verfahren und Entscheidungsprozesse regelt.

Eine Gründungsversammlung muss abgehalten werden, bei der die Gründungsmitglieder das Parteiprogramm und die Satzung beschließen. Auf dieser Versammlung werden auch der Parteivorstand und andere notwendige Organe gewählt.

Die neue Partei muss beim Bundeswahlleiter angezeigt werden. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Das Protokoll der Gründungsversammlung.
  • Die Satzung und das Parteiprogramm.
  • Eine Liste der Vorstandsmitglieder.
  • Die Eintragung ins Parteienregister erfolgt beim Bundeswahlleiter. Damit wird die Partei offiziell anerkannt und kann an Wahlen teilnehmen

Parteien müssen demokratischen Grundsätzen entsprechen. Die innere Ordnung der Partei muss diesen Prinzipien Rechnung tragen. Parteien dürfen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen (Art. 21 GG). Die Finanzierung der Partei muss transparent und rechtmäßig erfolgen. Parteien sind verpflichtet, jährlich einen Rechenschaftsbericht zu erstellen.

Um an Wahlen teilzunehmen, muss die Partei bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter das Sammeln von Unterstützungsunterschriften, sofern die Partei nicht bereits im Bundestag oder in einem Landtag vertreten ist. Parteien können staatliche Mittel erhalten, wenn sie bei Wahlen eine bestimmte Anzahl von Stimmen erreichen. Sie dürfen Spenden annehmen, müssen aber die Herkunft großer Spenden offenlegen. Parteien sind verpflichtet, regelmäßig Rechenschaft über ihre Einnahmen und Ausgaben abzulegen. Diese Berichte werden veröffentlicht und vom Bundestagspräsidenten geprüft. Parteien können verboten werden, wenn sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Das Verbot kann nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden.

Fazit

Die Gründung einer Partei in Deutschland ist ein rechtlich und organisatorisch anspruchsvoller Prozess, der sorgfältige Planung und die Erfüllung zahlreicher gesetzlicher Anforderungen erfordert.

Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen 🌻

Nein

Er ist an Gesetze gebunden. Willkürliche Ausschlüsse können von Gerichten widerrufen werden.

Was der Wahlausschuss prüft ist beispielsweise die Wählbarkeit, ob eine eindeutige und korrekt zustandegekommene Liste vorliegt usw.