bAV nur sinnvoll wenn man keinen befristeten Arbeitsvertrag hat?

Klar 100%
Nein 0%

1 Stimmen

1 Antwort

Klar
bAV nur sinnvoll wenn man keinen befristeten Arbeitsvertrag hat?

Ja.

Jede Einrichtung oder Änderung an der bAV ist ein Eingriff in einen bestehenden Arbeitsvertrag, man muss als als Vermittler immer ArbG und ArbN ins Boot holen.

Hoher Verwaltungsaufwand.

Der neue Arbeitgeber muss nur den Wert des Vertrages übernehmen nicht aber den Vertrag selbst.

Wenn du vor dem Renteneintritt Zugriff aus des Geld willst, wäre eine bAV ohnehin nicht bedarfsgerecht für dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)