Hunde

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Kriterien/Anforderungen Veterinäramt Hundehaltung?

Hey Zusammen, folgende Situation;

ich habe über Ebay Kleinanzeigen einen Kauf für eine Hündin ausgemacht, wir haben uns bereits getroffen, die Hündin kennengelernt, eine Anzahlung geleistet etc.; der Kauf bzw. die Übergabe ist zum 01.04.2024 vereinbart gewesen.

Jetzt ist leider folgende Situation eingetreten: Die Besitzerin ist notfallmäßig ins Krankenhaus eingeliefert worden. Dementsprechend ist die Hündin in die Obhut des Tierheims unter Verantwortung des Veterinäramts gekommen.

Das Veterinäramt möchte daher, vor Abschluss des Kaufes und der anschließenden Übergabe meine Wohnung anschauen um zu schauen ob die Hündin gut aufgenommen wird. Da Frage ich euch, ob ihr auf diesem Fachgebiet Ahnung habt.

Mir ist selbstverständlich klar, das die Grundkriterien die Hygiene und Sauberkeit sowie eine angemessene Größe, gute Wärme und Frischluftzufuhr etc. beinhalten. Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir sagen könnt ob noch weitere Kriterien erfüllt werden müssen insbesondere ob der Zugang zur Wohnung kritisch betrachtet wird.

Ich will auf folgendes hinaus: Die Treppe zu meiner Wohnung im Innenraum ist relativ steil. (Bild ist angehangen); Ich werd gerade leicht paranoid weil ich in Betracht ziehe, dass das, in Bezug auf die Gesundheit des Rückens der Hündin, ein Ausschlusskriterium für das Veterinäramt ist.

Für jede hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.

Lieben Gruß

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Pitbull/XXL Bully in Sachsen halten?

Hallo,

ich plane mir einen Pitbull/XXL Bully zuzulegen und wohne aktuell in Thüringen, werde aber in einigen Jahren nach Sachsen zurückziehen. Ich habe mich schon belesen und herausgefunden, dass man in Sachsen eine Halteerlaubnis und einen Sachkundenachweis braucht. Da meine Familie jedoch in Sachsen wohnt werde ich sie jedes Wochenende besuchen fahren. Nun zu meinen Fragen:

Gibt es in Thüringen auch Einschränkungen bei der Haltung eines Listenhundes, obwohl es dort ja eigentlich keine Rasseliste gibt?

Darf ich meinen Listenhund übers Wochenende, oder auch ein paar Tage länger, in Sachsen unterbringen, wenn ja gelten dort irgendwelche Auflagen, auch wenn der Hund einen Wesenstest absolviert hat?

Wenn ich wieder nach Sachsen ziehe, darf ich meinen Listenhund dann mitnehmen und dort halten? Wie bekommt man eine Halteerlaubnis, bzw. welche Voraussetzungen muss man dazu erfüllen?

Befreit ein bestandener Wesenstest in Sachsen, den Hund von allen Auflagen?

Benötige ich für jeden Listenhund den ich Zukünftig danach noch halten will eine neue Haltungsgenehmigung, oder reicht es diese einmalig erteilt zu bekommen?

Bringt mir ein Hundeführerschein im Bezug auf die Haltung von Listenhunden irgendwelche Vorteile?

Bevor jetzt hier irgendwelche angreifenden Kommentare kommen ist es mir wichtig zu betonen, dass ich bereits viel Hundeerfahrung gesammelt habe und mir einen Listenhund rein aus Liebhabergründen halten möchte. Bezüglich des Gebrauchshundesports ich besitze bereits zwei Zwergpudel mit denen ich bereits Gebrauchshundesport betreibe, ich möchte mir als keine Kampfmaschine ausbilden. Ich würde mich über sachliche und informative Antworten freuen.

Liebe Grüße

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