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Kann der Arbeitgeber verlangen 4,5 Stunden vor Arbeitsbeginn zur Arbeit zu kommen, nur damit man pünktlich die Schicht antreten kann?

Guten Morgen Comunity,

es gab eine Probewoche bei einem Arbeitgeber, 2 Schicht System. 5.30 -14.30 Uhr Früh 13.00 - 22.00 Uhr Spätschicht. Probearbeit war von 6 - 14.45 Uhr.

Das Unternehmen sucht Fachkräfte und hätte angeblich Interesse, aber das Problem fehlender Führerschein beim Bewerber, somit auf ÖPNV angewiesen. Das Unternehmen beharrt auf jene Zeiten, nach der bitte des Bewerbers doch die Zeiten etwas zu verschieben. Der Arbeitnehmer hätte bei Schichtbeginn 6.00 Uhr einen Arbeitsweg von etwa 30 Minuten und Kurzen weg, bei 5.30 etwa 1,5 Stunden und allein ca. 6 Km Fuß, bzw. Radweg. Selbiges Problem gibt es an ein oder zwei anderen Stellen, allerdings wären es bei der Spätschicht, gerade mal eine Verspätung/Anpassung von etwa 5 Minuten.

Erschwerend kommt hinzu das ab Januar bis Juni 2019 der erste Zug der den Bewerber ab jetzt Pünktlich früh bringen könnte nicht fährt und dieser so erst 15 Minuten nach Schichtbeginn kommen könnte. Auf die Frage des Bewerbers ob er denn etwa schon um 1 Uhr nachts kommen solle um pünktlich zu sein, kam die Reaktion in Form des Schulterzuckens "Interessiert mich nicht".

Jegliche versuche von Kompromissen wurden Abgeschmettert:

  • Verkürzte Arbeitszeit,
  • Teilzeit
  • Befristung auf ein Halbes Jahr solange das Problem nicht besteht.
  • Verschieben der Vertraglichen Arbeitszeiten

Begründungen:

  • Wenn man bei mir das macht könnten andere aus den Unternehmen auch kommen
  • Die Elektronische Zeiterfassung gibt die Schichten vor, da kann man nichts machen
  • ....

Ergebnis: Nicht eingestellt, bis wahrscheinlich Führerschein und Fahrzeug vorhanden.

Frage: Ist es Rechtens das ein AG verlangen kann einen weiteren Arbeitsweg (bis zu 4,5 Stunden) zu nehmen, wenn es kürzere und somit auch Sicherere gäbe, zumal der AG auf seiner Internetseite mit Work & Life Balance Werbung macht?

Ich weiß das es im Gesetzt die Regel gibt das weder AG noch AN ungerechtfertigt benachteiligt und bevorzugt werden dürfen in dem Arbeitsverhältnis. Mir ist als wenn das in ähnlicher Form auch für das erreichen der Arbeit gilt, vor allem wenn der Aufwand seitens des Arbeitgebers faktisch nicht existiert.

Schönes Wochenende noch.

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Schicht, Fahrzeit, Zumutbarkeit, Ausbildung und Studium
NewFit24 quält mich!

Ich habe einen Vertrag bei NewFit24 Salzkotten. Ich bin jedoch umgezogen und habe dies gekündigt. Nun wird meine Kündigung abgelehnt da ich in der "zumutbare" nähe eines anderen Studios von NewFit24 lebe.

13Km & 17Km entfernung. Nun....ich besitze KEINEN Führeschein oder Fahrrad und muss diese entfernung mit Bus oder Bahn zurücklegen. Pro Fahrt mind. 50min.

Eine kulanz in der "Sonderkündigungsrecht" hat mir NewFit24 NICHT gestattet. Ich werde also regelrecht festgeklammert. (Durchaus Kundenfreundlich und zukünftsorientiert! Wenn der kunde weg ist, dann kommt er NIE wieder, und Mundpropaganda wird sicherlich NICHT positiv ausfallen, logischerweise)

Gibt es hier keinerlei §§§ bezogen auf der Zumutbarkeit eines Weges? Ist es wirklich zumutbar jemand 2 Stunden (hin & zurück) Fahren zu lassen um das Fitness Studio zu erreichen?

Eine ausführliche AGB habe ich beim Vertragsübergabe NICHT erhalten. Auf der rückseite des Vertrages ist eine smächtige AGB, dessen Inhalt nichtssagend ist. Es ist keinerlei Hinweis das ich ein andere Studio aufsuchen muss wenn ich umziehe obwohl mein Vertrag NewFit24 SALZKOTTEN ist. Es steht auch nichts über eine Zumutbare entfernung, noch steht da was über bedingungen wenn man umzieht.

Ich werde zwar noch beim Verbraucherzentrale vorbeischauen und Hören was sie sagen, würde mich jedoch über meinungen hier freuen.

Ich freue mich auf resonanz.

Kündigung, Fitnessstudio, AGB, Entfernung, Sittenwidrig, Zumutbarkeit

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