Kann der Arbeitgeber verlangen 4,5 Stunden vor Arbeitsbeginn zur Arbeit zu kommen, nur damit man pünktlich die Schicht antreten kann?
Guten Morgen Comunity,
es gab eine Probewoche bei einem Arbeitgeber, 2 Schicht System. 5.30 -14.30 Uhr Früh 13.00 - 22.00 Uhr Spätschicht. Probearbeit war von 6 - 14.45 Uhr.
Das Unternehmen sucht Fachkräfte und hätte angeblich Interesse, aber das Problem fehlender Führerschein beim Bewerber, somit auf ÖPNV angewiesen. Das Unternehmen beharrt auf jene Zeiten, nach der bitte des Bewerbers doch die Zeiten etwas zu verschieben. Der Arbeitnehmer hätte bei Schichtbeginn 6.00 Uhr einen Arbeitsweg von etwa 30 Minuten und Kurzen weg, bei 5.30 etwa 1,5 Stunden und allein ca. 6 Km Fuß, bzw. Radweg. Selbiges Problem gibt es an ein oder zwei anderen Stellen, allerdings wären es bei der Spätschicht, gerade mal eine Verspätung/Anpassung von etwa 5 Minuten.
Erschwerend kommt hinzu das ab Januar bis Juni 2019 der erste Zug der den Bewerber ab jetzt Pünktlich früh bringen könnte nicht fährt und dieser so erst 15 Minuten nach Schichtbeginn kommen könnte. Auf die Frage des Bewerbers ob er denn etwa schon um 1 Uhr nachts kommen solle um pünktlich zu sein, kam die Reaktion in Form des Schulterzuckens "Interessiert mich nicht".
Jegliche versuche von Kompromissen wurden Abgeschmettert:
- Verkürzte Arbeitszeit,
- Teilzeit
- Befristung auf ein Halbes Jahr solange das Problem nicht besteht.
- Verschieben der Vertraglichen Arbeitszeiten
Begründungen:
- Wenn man bei mir das macht könnten andere aus den Unternehmen auch kommen
- Die Elektronische Zeiterfassung gibt die Schichten vor, da kann man nichts machen
- ....
Ergebnis: Nicht eingestellt, bis wahrscheinlich Führerschein und Fahrzeug vorhanden.
Frage: Ist es Rechtens das ein AG verlangen kann einen weiteren Arbeitsweg (bis zu 4,5 Stunden) zu nehmen, wenn es kürzere und somit auch Sicherere gäbe, zumal der AG auf seiner Internetseite mit Work & Life Balance Werbung macht?
Ich weiß das es im Gesetzt die Regel gibt das weder AG noch AN ungerechtfertigt benachteiligt und bevorzugt werden dürfen in dem Arbeitsverhältnis. Mir ist als wenn das in ähnlicher Form auch für das erreichen der Arbeit gilt, vor allem wenn der Aufwand seitens des Arbeitgebers faktisch nicht existiert.
Schönes Wochenende noch.