Ich habe einen Vertrag bei NewFit24 Salzkotten. Ich bin jedoch umgezogen und habe dies gekündigt. Nun wird meine Kündigung abgelehnt da ich in der "zumutbare" nähe eines anderen Studios von NewFit24 lebe.

13Km & 17Km entfernung. Nun....ich besitze KEINEN Führeschein oder Fahrrad und muss diese entfernung mit Bus oder Bahn zurücklegen. Pro Fahrt mind. 50min.

Eine kulanz in der "Sonderkündigungsrecht" hat mir NewFit24 NICHT gestattet. Ich werde also regelrecht festgeklammert. (Durchaus Kundenfreundlich und zukünftsorientiert! Wenn der kunde weg ist, dann kommt er NIE wieder, und Mundpropaganda wird sicherlich NICHT positiv ausfallen, logischerweise)

Gibt es hier keinerlei §§§ bezogen auf der Zumutbarkeit eines Weges? Ist es wirklich zumutbar jemand 2 Stunden (hin & zurück) Fahren zu lassen um das Fitness Studio zu erreichen?

Eine ausführliche AGB habe ich beim Vertragsübergabe NICHT erhalten. Auf der rückseite des Vertrages ist eine smächtige AGB, dessen Inhalt nichtssagend ist. Es ist keinerlei Hinweis das ich ein andere Studio aufsuchen muss wenn ich umziehe obwohl mein Vertrag NewFit24 SALZKOTTEN ist. Es steht auch nichts über eine Zumutbare entfernung, noch steht da was über bedingungen wenn man umzieht.

Ich werde zwar noch beim Verbraucherzentrale vorbeischauen und Hören was sie sagen, würde mich jedoch über meinungen hier freuen.

Ich freue mich auf resonanz.