Umfrage: Wie lange sollte höchstens eine Monatsratenzahlung zur Schuldentilgung eines Hochpreisproduktes laufen?

Hallo liebe Community.

Ich bin gerade in der Produktentwicklung. Mir ist bewusst geworden, dass nicht jeder mit nur einer Einmalzahlung einen mittleren 5-stelligen Betrag oder auch einen 6-stelligen bezahlen kann. Weil ich jedoch so viele wie möglich abholen will, überlege ich aktuell, welche Monatsraten ich in diesen teilweise wirtschaftlich herausfordernden Zeiten nehmen kann. Auch überlege ich die Dauer der maximalen Laufzeit, wo raus die Mindestrate resultiert. Bei sehr großer Diskrepanz zu dem, was ich mir aktuell denke, könnte deine Antwort und deine Begründung auch die Produktentwicklung beeinflussen. Eventuell darf ich noch mal die Konzipierung des Produktes ändern und die einzelnen Module auch als zusätzliche kleinere Einzelkurse anbieten. - Mich interessieren auch deine Ideen zu diesem Ansatz.

Um welche Produktart handelt es sich?

Es handelt sich um ein Informationsprodukt im Bereich Gesundheits-Coaching. Das Produkt ist im Speziellen ein Videokurs (mit der zu buchbaren Option einer 1:1-Begleitung für wenige Menschen).

Durch meine Expertise in dieser speziellen Nische bin ich im deutschsprachigen Markt ohne Konkurrenz.

Bitte stimme ab, wie lange die Laufzeit aus deiner Sicht laufen sollte. Alle Angaben sind in Kalendermonaten. Ich kann nur maximal 7 Optionen vorgeben. Falls du einen nicht genannten Vorschlag hast, dann kommentiere ihn bitte.

Bitte stimme auch dann noch ab, wenn die Umfrage älter als 30 Tage alt ist. Ich freue mich besonders dann, wenn es eine hohe Beteiligung von vielen Nutzern gibt.

Für gute Begründungen verteile ich auch gerne eine Bewertung "Hilfreich".

120 60%
24 20%
36 20%
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Produktentwicklung, Ratenzahlungen, Ratenzahlungsvereinbarung, Umfrage
Küche 0% finanziert - Raten werden nicht eingezogen!?

Hallo,

ich habe mir für meine neue Wohnung zum 01.03 eine Küche in einem schwedischen Möbelhaus (:P) finanziert. Die Finanzierungsrate wurde aber bis heute nicht eingezogen und ich würde mal gerne wissen, wie die Rechtslage ist und ab wann die Ansprüche von seitens Ikea erlöschen?

Selbstverständlich ist es nicht mein Bestreben, die Küche geschenkt zu bekommen, allerdings fehlt mir der Nerv da noch weiter mich drüber zu ärgern!

Bei Anlieferung sollte mit der ausgestellten "Kreditkarte" die Küche bei dem Spediteur (Sub-Unternehmen) bezahlt werden. Damit würde also das Konto belastet werden und die Rate würde sich die Bank dann per Lasteinzug holen. Da der Spediteur aber ein EDV-technisches Problem hatte, ging die Bezahlung nicht. Kurze Zeit später wurde ich aufgefordert, die Küche (Gesamtbetrag) per Überweisung zu bezahlen. Also kam es zum Schriftverkehr per E-Mail, dass wir eine Finanzierung hatten. Alles war geklärt, Ikea hakte nicht weiter nach. Aber die Raten wurden nicht abgebucht.

Als dann der 2. Monat ohne Tilgung vorüber ging, erkundigte ich mich bei der Bank und denen ist es milde gesagt egal, da unser Konto bei ihnen nicht belastet ist. Der gute Rat der Dame am Telefon war "lassen sie es einfach auf sich beruhen. Vielleicht haben Sie ja Glück und die Küche ist umsonst..". Netter Rat, aber nicht mein Bestreben. Telefonisch ist das Möbelhaus nicht wirklich zu erreichen, also schrieben wir erneut eine E-Mail um das Thema neu aufzurollen. Nichts passierte, ausser der Dank, dass wir uns gemeldet haben.

Der nächste Gang war zum Möbelhaus, nach 3 Stunden Warterei (durch Corona beschränkter Einlass bei der Rückgabe/Reklamation). Diese schilderten, dass der Fehler darin bestände, dass das Subunternehmen öfters "EDV-Probleme" habe, da diese die Technik nicht verstehen und ich mit der E-Mail alles Nötige getan habe, aber sie gibt das nochmal ins System ein.

Das ist nun auch wieder 2 Monate her.

Ab wann erlischt der Anspruch auf die Zahlung der Küche? Und was kann das Möbelhaus verlangen? Gesamtbetrag-Einmalzahlung schließe ich aus. Jedoch gibt der Vertrag solch einen Fall nicht vor! Alles etwas verstrickt und kompliziert..

Vielen Dank für eure Antwort!!

Liebe Grüße

Sven

auf sich beruhen lassen 60%
weiter nachhaken 20%
zum Anwalt gehen 20%
E-Mail schreiben 0%
Finanzierung, Verjährungsfrist, Ratenzahlungsvereinbarung

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