Darf man einem Patienten in einer offenen psychiatrischen Klinik den Besuch von Freunden verweigern, obwohl sich der Patient den Besuch ausdrücklich wünscht?

Folgendes Problem, ich war letztes Wochenende unnötigerweise zur psychiatrischen Klinik gefahren, um eine Freundin dort zu besuchen. Dort meinte der Herr, dass das nicht ginge, weil es nicht in System eingetragen war, dass ich vorbeikomme, obwohl sie bescheid gesagt hatte, dass ich komme.
Auf einem Zettel, auf dem die Besucherzeiten drauf stehen, steht, dass Freunde am Wochenende und Feiertagen zu besuch -gerne- kommen dürfen.

Nun ist das Problem, dass meine Freundin mir geschrieben hat, dass sie ihren Therapeuten etc. gesagt hat bzw. gefragt hat, ob das in Ordnung ist, dass ich vorbeikomme. Die meinten, dass das nicht geht, weichen ihr aber wohl bei dieser Antwort/Frage permanent aus. (Meine Freundin sagt, dass die wohl nicht wollen, dass sie besuch bekommt.)

Also es gibt keinen nennenswerten Grund, warum ich nicht kommen dürfte, weil die eben ihrer Frage ausweichen.
Sie schreibt mir, dass sie denen gesagt hat, dass sie sich gerne Besuch von mir wünscht, die gehen aber wohl darauf nicht weiter ein. Ignorieren also ihren Wunsch, dass sie sich Besuch von Freunden wünscht.

Sie ist jetzt auch nicht Suizid gefährdet usw. sie darf auch mit anderen Patienten durch die Stadt laufen usw. ->

Lange Rede kurzer Sinn, nachdem ich jetzt diesen Text geschrieben habe, und ihr euch ein kleines Bild von der Situation machen konntet, lauten meine Fragen:

Darf diese Klinik bzw. die Leute, die für sie Zuständig sind, ihr verweigern, obwohl es ihr Wunsch ist, besuch von ihren Freunden zu bekommen?

Ich bitte um eine schnelle Antwort.

Danke im voraus! 👾

Schule, Besuch, psychiatrische-klinik
Fehlender Transportschein?

Guten Abend,

Bevor ich zur eigentlichen Frage komme eins vorweg, ich brauche keine Unterstellungung, noch habe ich keine Lust mich hier zu rechtfertigen um das wieso und weshalb, ich möchte hier einfach normale Antworten von Leuten, die Ahnung haben und weiterhelfen können...

Mein Mann ist letztes Jahr ambulant in die Notaufnahme der psychiatrischen Klinik gefahren worden. Stationär wurde er nicht aufgenommen sondern konnte am gleichen Abend auch wieder nach Hause.

Wir haben jetzt am 5.8 einen Brief von der Stadt bekommen bzgl der Transportkosten bzw das der Transportschein fehlt.

Am 6.8, 7.8, 10.8 haben wir die Klinik kontaktiert, sowohl telefonisch als auch persönlich. Am 11.8 war ich nochmal persönlich dort, wurde von der Pforte zur Ambulanz und weiter ins Sekretariat geschickt.

Dort haben wir dann auch endlich rausgefunden das mein Mann am besagten Tag um 18 Uhr dort war und wer der behandelnde Arzt gewesen ist, dieser ist allerdings nicht mehr in der Klinik tätig und die Sache wurde an den Oberarzt weitergereicht der sich noch in der gleichen Woche drum kümmern wollte, da hate die Notaufnahme laut Sekretariat gepfuscht.

Letzte Woche Freitag hatte ich nochmal dort angerufen bis jetzt hatte der Arzt keinen Finger gerührt. Heute hab ich dann auch noch ein mal angerufen und wieder meinte die Dame das sich bisher nichts getan hat sprich das ganze liegt noch auf dem Tisch. Wir haben damals nebst der Karte von der KK auch die Befreiungskarte vorgelegt damit wir nicht böse Überrascht werden.

Jetzt weiß ich nicht wirklich weiter, die Rechnungsstelle vom Rettungsdienst hab ich bereits informiert das die Klinik sich drum kümmern wollte und uns den Schein zuschickt.

An wen kann bzw sollte ich mich nun wenden? Wir haben ja nichts falsch gemacht denn laut Klinik hatten die sich drum kümmern wollen, wir hatten so weit auch alles in die Wege geleitet und nun liegt hier eine Rechnung vom 7.9.2019 hier von 347€ + 10€ Mahngebühren.

Medizin, Menschen, Gesundheit und Medizin, Krankentransport, psychiatrische-klinik

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