Darf man einem Patienten in einer offenen psychiatrischen Klinik den Besuch von Freunden verweigern, obwohl sich der Patient den Besuch ausdrücklich wünscht?

Folgendes Problem, ich war letztes Wochenende unnötigerweise zur psychiatrischen Klinik gefahren, um eine Freundin dort zu besuchen. Dort meinte der Herr, dass das nicht ginge, weil es nicht in System eingetragen war, dass ich vorbeikomme, obwohl sie bescheid gesagt hatte, dass ich komme.
Auf einem Zettel, auf dem die Besucherzeiten drauf stehen, steht, dass Freunde am Wochenende und Feiertagen zu besuch -gerne- kommen dürfen.

Nun ist das Problem, dass meine Freundin mir geschrieben hat, dass sie ihren Therapeuten etc. gesagt hat bzw. gefragt hat, ob das in Ordnung ist, dass ich vorbeikomme. Die meinten, dass das nicht geht, weichen ihr aber wohl bei dieser Antwort/Frage permanent aus. (Meine Freundin sagt, dass die wohl nicht wollen, dass sie besuch bekommt.)

Also es gibt keinen nennenswerten Grund, warum ich nicht kommen dürfte, weil die eben ihrer Frage ausweichen.
Sie schreibt mir, dass sie denen gesagt hat, dass sie sich gerne Besuch von mir wünscht, die gehen aber wohl darauf nicht weiter ein. Ignorieren also ihren Wunsch, dass sie sich Besuch von Freunden wünscht.

Sie ist jetzt auch nicht Suizid gefährdet usw. sie darf auch mit anderen Patienten durch die Stadt laufen usw. ->

Lange Rede kurzer Sinn, nachdem ich jetzt diesen Text geschrieben habe, und ihr euch ein kleines Bild von der Situation machen konntet, lauten meine Fragen:

Darf diese Klinik bzw. die Leute, die für sie Zuständig sind, ihr verweigern, obwohl es ihr Wunsch ist, besuch von ihren Freunden zu bekommen?

Ich bitte um eine schnelle Antwort.

Danke im voraus! 👾

Schule, Besuch, psychiatrische-klinik
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