Park & Collect - Bescheid zur Besitzstörung hier rechtens?

Hallo,

vorweg: Das Schreiben kam heute (27.07.2020 an).

Derartige Fälle gab es natürlich schon ohne Ende, das weiß ich. Dennoch würde ich gerne Meinungen zu dieser expliziten Situation einholen:

Ich parkte am 20.06 auf einem Privatparkplatz direkt an der Straße. Während diesen ca. Fünf Minuten Parkzeit (es waren definitiv nur Fünf Minuten da ich für jemanden einkaufte und ihm während ich am Wagen stand, schrieb, dass ich da bin, er solle doch bitte herunterkommen und es abholen) muss wohl der Besitzer ebenfalls vor Ort gewesen sein und den Sachverhalt fotografiert haben. Wir standen während der Standzeit mit offener Fahrzeugtür, Warnblinkanlage und zu zwei an dem Fahrzeug und haben den Einkauf übergeben.

Ich habe mich nicht! vom Wagen entfernt (eben WEIL ich ja auf einem Privatstellplatz hielt) und es hat mich währenddessen auch niemand angesprochen, dass ich bitte wegfahren soll weil man hier parken möchte o.ä.

Heute erhielt ich den Brief von Park & Collect mit der üblichen Angabe der Besitzstörung als außergerichtliches Vergleichsangebot. Ich möchte doch bitte den Kompensationsbetrag von 35,00€, die Ermittlungskosten von 10,40€ und die Einigungskosten von 67,50€ inkl. Postkosten von 13,50€ bis zum Datum X zahlen.

Das Beweisfoto erhalte ich nur im Gerichtsverfahren (Lustig, denn auf diesem muss man uns ja zu zweit mit Warnblinkanlage und offener Tür sehen...)

Welche Schritte kann ich hier angehen? Unterlassungserklärung? Welche Möglichkeiten habe ich unter Umständen? Es geht mir nicht darum, meine "Schuld" nicht einzugestehen, aber wenn ich für Fünf Minuten Haltezeit, mit Warnblinklicht und zu Zweit am Fahrzeug stand und mich keiner anspricht, dass man hier parken möchte sondern ein Foto macht um anschließend ein derartiges Verfahren in die Wege zu leiten, zweifle ich gerade wirklich sehr an der allgemeinen Gesellschaft.

Ich danke für jede Antwort!

Gruß

Recht, Verkehrsrecht, Rechte, Falschparken, Parkrecht, Auto und Motorrad
Dürfen die Nachbarn direkt vor dem Kinderzimmerfenster parken?

Hallo zsm,

wir sind Mieter eines Einfamilienhaus. Dieses Haus wurde im Zuge der Nachverdichtung in einem Innenhof errichtet. Mieter des benachbarten Mehrfamilienhaus, im Bild mit X gekennzeichnet, (gleicher Eigentümer) parken (siehe Kreis) direkt vor dem Kinderzimmerfenster (Linie mit K). Der Parkplatz scheint offiziell vermietet zu sein.

Es gibt mehrere Gründe warum ich frage.

Einerseits fühlt sich meine Tochter (7) in ihrer Privatsphäre gestört wenn die Nachbarn ein- und aussteigen. Es lässt sich hier halt nicht vermeiden dass ein Blick Richtung Fenster gerichtet wird, auch wenn ich nicht den Eindruck habe dass diese absichtlich reinkucken.

Abgase. Das Fenster ist natürlich manchmal gekippt oder offen. Das Auto parkt ca 0,75m entfernt.

Lautstärke. Erst heute haben die Kinder der Nachbarn morgens um 8, es sind Ferien und meine Tochter soll ausschlafen können, lautstark beim Einsteigen gequietscht...meine Tochter war wach. ( daraufhin habe ich später die Nachbarn sehr freundlich darauf angesprochen und sie gebeten dass die Kinder doch beim Einsteigen kurz nicht quietschen sollten. Die Nachbarn erwiderten dass sie müssten wie man Kinder dazu bringen leise zu sein ohne ihn in den Mund zukleben. Dann sage ich ihr erstmal nichts.)

Ich möchte nicht derjenige sein der zur Hausverwaltung rennt und sich beschwert. Natürlich möchte ich die Situation erst einmal weiter beobachten. Allerdings würde mich eine Einschätzungen interessieren inwieweit es bei einer Zuspitzungen zu meinen Gunsten ausgehen könnte. Am liebsten wäre mir erst dass die dort gar nicht mehr parken dürfen.

Freundlichen Gruß und danke für eine Einschätzung

Recht, Mietrecht, Parkrecht
Parkscheibenpflicht-Schild aus Papier gültig?

Hallo,

folgende Situation: Mein Vater hat heute ein Paket zur Post gebracht. Dafür hat er auf einem Parkplatz von der Post geparkt, beim Parkplatz ein Schild mit dem riesigen P mit blauem Hintergrund, da drunter ein Schild, dass man eine Parkscheibe braucht. Dieses Schild allerdings aus Papier in Klarsichtfolie, mit Kabelbinder an dem Pfosten angebracht, wo auch das Parken-Schild ist. Das Parkscheiben-Schild zu dem Zeitpunkt allerdings umgeknickt durch den Wind und total verregnet, sodass es gar nicht erkennbar war.

Dann geht mein Vater zur Post rein und kommt keine 2 Minuten später wieder raus und sieht eine Politesse von seinem Auto weglaufen. Auch Ansprache meint sie nur "Ja, Sie haben mich doch gesehen, legen Sie nächstes mal einfach nur eine Parkscheibe aus" und läuft weg. Mein Vater hatte sie übrigens nicht gesehen. Das Schild mit der Parkscheibenpflicht war nun nicht mehr umgeknickt, allerdings durch den Regen immer noch nicht sehr gut lesbar, aber erkennbar.

Jetzt die Fragen:

  1. Ist ein Schild aus Papier überhaupt wirksam?
  2. Ist es bei solchen (umgeknickten) Schildern so wie bei eingeschneiten Geschwindigkeitsbegrenzungen, sprich, es war nicht lesbar, also kann man nichts dran ändern, bzw. man kann dafür nicht belangt werden?
  3. Ich gehe davon aus, dass es nicht die Pflicht der Politesse ist zu warten oder? Dass es extrem dreist ist, wenn er sieht, dass er zur Post rein geht und weiß, dass er in 2 Minuten wieder draußen ist, dann einen Strafzettel zu verteilen ist wohl klar, aber das ist wohl so "in Ordnung oder"?

Kann er also irgendwas machen oder ist das so alles okay und es lohnt sich nicht, dagegen zu widersprechen?

Auto, Recht, Verkehrsrecht, Gesetz, parken, Parkrecht, Verkehrsschild, Parkscheibe, Auto und Motorrad
Gebürenpflichtiger Privatparkplatz - wie soll man das Geld verlangen?

Ich weiß es ist ein langer Text, aber solangsam verzweifle ich echt an unseren Nachbarn. Ich bin sehr dankbar für jede Art von Hilfe.

Wir haben einen kleinen Hinterhof auf dem unsere beiden Autos und ein das eines Nachbarn (der uns Miete zahlt) stehen. Die Leute aus dem Nachbarhaus sehen es aber als selbstverständlich auf unserem (ausgeschilderten) Privatgelände zu parken. Die Hofeinfahrt gehört zum Nachbarhaus, aber es wurde schon vor Ewigkeiten geregelt dass wir das Durchfahrtsrecht haben. Wenn wir von denen eingeparkt werden ist es nur Hausfriedensbruch und die Polizisten bequemen sich frühestens nach einer Stunde hierher. Es macht ja nichts aus wenn man z.B. zu einem Arzttermin viel zu spät kommt.

Deswegen haben wir vor einer Weile Schilder anbringenlassen und das privatgelände in einen gebürenpflichtigen Privatparkplatz umgewandelt. Jetzt ist das Problem, dass die Leute aus dem Nachbarhaus trotzdem bei uns parken und dann irgendwann einfach abhauen.

Einmal haben wir einen Zettel an das Auto von so einem "Wildparker" angebracht (mit Informationen: wo unsere Eingangstür mit Klingel u. Sprechanlage ist, und dass er nachdem er gezahlt hat hinausfahren kann). Der hat uns dan Angezeigt wegen Nötigung (Die Polizisten haben uns zwar gesagt dass dabei überhaupt nichts rauskommen wird, aber trotzdem halte ich das für eine absolute Frechheit!!)

Die Frage ist jetzt, was kann man machen (was legal ist) um wenigstens das Geld zu bekommen (es sind stündlich 3€, da läppert sich schon einiges zusammen), dafür dass wir ständig eingeparkt werden. Die "Wildparker" immer rausfahrenlassen und dann jedesmal zum Anwalt rennen ist sehr unpraktisch, weil es wirklich 3-4 mal in der Woche vorkommt.

Danke für eure Hilfe.

Recht, Verkehrsrecht, parken, Parkplatz, Parkrecht, Parkgebühren, Privatgelände

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