Hallo,

Person A ist Besitzer des Anwesens A. Person B ist Besitzer des Anwesens B.

Anwesen B ist nur über den Weg von Anwesen A zu erreichen. Anwesen B hat ein eingetragenes Durchfahrtsrecht im Grundbuch von Anwesen A.

Konkret: Person A besitzt Parkrecht und parkt uns auch mehrmals wöchentlich den Zugang zu unserem Haus zu. Darf er das? Wiegt das Parkrecht mehr als unser Durchfahrtsrecht ? Was wenn wir mal die Feuerwehr brauchen ? Manchmal kommt man nicht rechtzeitig zu Arbeit oder Terminen... Das kann doch nicht sein oder ? Leider ist mit dem guten Mann auch nicht zu reden ...