Hey
ich war am 14.12 und 15.12 letzten Jahres krank. Ich bin davon ausgegangen erst am 3. Tag eine ärztl. Krankmeldung abgeben zu müssen und mich davor mündlich krank zu melden. Das hab ich getan. Beim Arzt war ich nicht, weil ich davon ausgegangen bin dass ich es nicht muss. Ich hatte nur eine Erkältung ...
In meinem Vertrag steht:
Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit hat die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.
Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit kann der Arbeitgeber die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Ende der Arbeitsunfähigkeit verlangen.
Was bedeutet das jetzt? Muss ich doch eine vorlegen?? Es wird nämlich danach gefragt und ich drehe jetzt etwas durch