Verkehrsrecht - Unfall bei Überholung Linksabbieger

Hallo,

ich hoffe bei meiner Frage auf Anwälte, Jurastudenten oder Menschen zu treffen, die die gleiche Erfahrung gemacht haben wie ich.

Ich hatte vor einer Woche einen Autounfall.

Ich befand mich auch einer einspurigen Fahrbahn in der 50er Zone/Wohngebiet und wollte LINKS auf ein Grundstückabbiegen. Es war dunkel und die Straße nass. Ich setzte den Blinker, bremste ab und hielt an, um den Gegenverkehr durchzulassen. Das Auto (B) hinter mir hielt auch an. Als die Fahrbahn frei wurde, warf ich zur Kontrolle den Blick über die Schulter und in die Spiegel - nichts zu sehen. Ich bog ab. Als ich mit der Schnauze fast das Grundstück erreicht hatte, scherte (laut Zeugenaussage, ich selber habe leider nichts gesehen) Auto C hinter Auto B zum Überholen aus und fuhr mir mitten in die Fahrertür. Nun soll ich gem. Gesetz eine Teilschuld bekommen, da ich als linksabbieger eine gesonderte Sorgfaltspflich habe, obwohl ich alle Vorsichtsmaßnahmen eingehalten habe. Auto D fuhr noch hinter dem überholdenden Auto C und selbst dieser hat mich blinken sehen und mein Abbiegen registriert. Er wird auch für mich als Zeuge aussagen. Auto B, welches gleich hinter mir stand, fuhr leider weiter.

Wie stehen nun meine Chancen, wenn ich mir einen Anwalt nehme und das ganze vor Gericht kläre? Ich bin mir keiner Schuld bewusst, habe einen Zeugen, der dies bestätigen kann und dass der Unfall auf der entgegengesetzen Fahrspur passierte, beweist doch schon, dass ich mich bereits im Abbiegemanöver befand.

Kann mir jemand helfen und ggf. von seinen Erfahrungen berichten? Ich möchte nicht in meiner Versicherung hochgestuft werde, ich möchte eine Wertminderungszahlung meines Autos bekommen und Schmerzensgeld.

Vielen Dank und liebe Grüße

Auto, Autounfall, Anwalt, Verkehrsrecht, Linksabbieger

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