Ansprüche von Krankenkasse zu zahlen bei Reitbeteiligung und Sturz vom Pferd?

Hallo,

meine Frau und unsere Nichte waren mit dem Pferd unterwegs, also jede auf einem.

Unsere Nichte fiel herunter und brach sich das Handgelenk.

Es folgten Arztuntersuchung, Röntgen, Gipsverband und spätere Komplikationen da die Knochen schief zusammen wuchsen und mit Gewichten gestreckt werden mussten oder so.

Also eine Menge an Behandlungen über mehrere Wochen.

Nun wurde beim Arzt ein Reitunfall angegeben und darauf hin meldete sich die Krankenkasse zwecks Pferdehaftpflichtversicherung und Schadensnummer und Unfallhergangsbeschreibung.

Unsere Nichte ist 23 Jahre alt und somit erwachsen.

Das Problem was ich habe, wir haben uns damals eine Betriebshaftpflicht für Land-und Forstwirtschaft aufquatschen lassen da diese lt. Makler ja alle Gefahren auch mit Pferd, Hund und Privathaftpflichtschäden abdecken sollte.

Wir haben aber keinen Betrieb oder ein Gewerbe sondern sind ganz normale Angestellte im Gesundheitswesen.

Deshalb befürchte ich, die Versicherung hat jahrelang kassiert ,wird sich aber rauswinden.

Weiter hatte unsere Nichte aber eine Haftungsausschlusserklärung unterschrieben , für unentgeltliches Überlassen von Pferden auch bei eventuellen Forderungen Dritter wie Krankenkasse oder Ähniichem.

Nun liest man viel im Netz, wie schon beschrieben zahlt die Versicherung oder zählt die Haftungsausschlusserklärung???Auch das schiefe Zusammenwachsen der Knochen und die Folgebehandlungen denke ich sind Angelegenheiten und Behandlungsfehler der Klinik und kann uns nicht in Rechnung gestellt werden.

Ich hoffe irgendjemand kennt sich aus oder hat schon Ähnliches erlebt.

Erstmal Danke

Reitbeteiligung, haftungsausschluss, Haftpflichtversicherungsfall

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