Wie stehen die Chancen, trotz Eigenkündigung weiterbeschäftigt zu werden?

Liebe Community,

ich arbeite als Betreuungskraft in einem Altenheim. Die Kollegin, mit der ich zusammen im Wohnbereich tätig bin, hat sich in der Vergangenheit ein paar Dinge zuschulden kommen lassen.

Sie war bis Mai in einem anderen Wohnbereich und ist dort negativ aufgefallen, weil sie zu manchen Bewohnern keine angemessene Distanz einhielt (duzte sie und telefonierte mit ihnen privat). Außerdem führte sie keine Gedenkminute für verstorbene Bewohner durch und dokumentierte, als wenn sie es doch gemacht hätte. Es war auch verschiedenen Kolleginnen aufgefallen, dass sie oft eine halbe bis eine Stunde vor Ende der Dienstzeit nicht mehr angetroffen wurde und wohl schon nach Hause war. Man konnte ihr das aber nicht nachweisen, weil sie dabei nicht erwischt worden war. Jedenfalls hat sie im Mai eine Abmahnung bekommen.

Ich komme mit ihr gut zurecht, die Zusammenarbeit mit ihr funktioniert. Deshalb fand ich es schade, als sie letzte Woche bekannt gab, dass sie zum 31.12. gekündigt hat. Mir gegenüber begründete sie das damit, dass es aufgrund der Abmahnung zu einem Bruch zwischen der Heimleitung und ihr gekommen sei.

Vorgestern sagte sie nun, dass ihr die Kündigung leid tue und sie gern weiterhin bei uns arbeiten möchte. Sie werde am Montag mit der Heimleitung sprechen und darum bitten, die Kündigung zurückziehen zu können.

Man ist dort froh um jeden Arbeitnehmer, der bleibt und ist auch bei Neueinstellungen nicht gerade wählerisch.

Welche Chance hat meine Kollegin wohl, trotz Abmahnung ihre Kündigung rückgängig machen zu können?

Liebe Grüße

Abmahnung, Eigenkündigung
Sperre bei ARGE wegen Eigenkündigung der vorletzten! Arbeitsstelle

Leider habe ich keinen vergleichbaren Fall im Netz gefunden, deshalb schildere ich mal mein Problem:

Ich habe mein vorletztes Arbeitsverhältnis selbst gekündigt, u.a. aus persönlichen Gründen, Arbeitsweg zu weit, und die Aussicht auf eine Stelle ganz in meiner Nähe.

Da mir diese Eigekündigung natürlich eine Sperrzeit eingebracht hätte und mir zu diesem Zeitpunkt nur noch wenig Anspruch auf Arbeitslosengeld zugestanden hätte, meldete ich mich vorsorglich garnicht erst Arbeitsuchend, um meinen Restanspruch - für evtl. spätere Zeiten nicht unnötig durch die zu erwartende Sperre zu verbrennen.

Meine neue Stelle hatte ich dann auch ca. 6 Wochen nach meiner Kündigung angetreten - mit einem auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Nach Ablauf dieser 6 Monate wurde der Vertrag leider nicht verlängert, also meldete ich mich mit Aussicht auf meinen Restanspruch plus evtl. neu hinzugewonnenem Anspruch beim Arbeitsamt.

Leider war die Sachbearbeiterin der Meinung, ich hätte meine vorletzte Stelle nicht kündigen dürfen, obwohl ich mich damals nichtmal arbeitslos gemeldet hatte. Stattdessen tritt jetzt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein, die meinen Restanspruch leider knapp übersteigt: Also kein Anspruch mehr. Mittlerweile habe ich den Eintritt der Sperrzeit schriftlich bekommen, allerdings wird in dem 3-Seitigen Schreiben garnicht auf das letzte Arbeitsverhältnis eingegangen, welches ja eben nicht von mir beendet wurde.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ARGE hier korrekt handelt. Lohnt sich ein Widerspruch?

Sperre, Arbeitsamt, ARGE, Eigenkündigung, Sperrzeit

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