Rückbuchung trotz Habenbetrag auf Konto. Kontoinhaber ist verstorben.?

Vater ist verstorben. Bank hat Kenntnis. Erbschein liegt vor. Erben sind meine Schwester und ich hälftig. War bei der Bank und musste sofort EC Karte etc abgeben, so dass ich selbst keine Kontoauszüge holen kann. Jetzt folgender Fall. Deckung auf Konto und Miete muss noch für 8 Wochen gezahlt werden. Jetzt hat die Bank einfach die Miete rückgebucht. Hatte persönlich mit der Bank gesprochen, dass Miete bis zum .....noch abgebucht werden wird. Bin aus allen Wolken gefallen, als ich nun das Schreiben der Bank mit der Info erhalten habe. Hatte nämlich vor 2 Tagen noch einen Kontoauszug bekommen mit einem nicht geringen Habenbetrag.....mit anderen Worten ich bin ratlos. Kann es sein, dass eine Rückbuch erfolgte, weil wir Geschwister nicht beiseitig dem zugestimmt haben ? Das könnte der einzige Grund sein denn wenn Deckung drauf ist was kann sonst der Hintergrund sein.....Bin sauer, noch nicht einmal telefonisch informiert worden zu sein. Wie steht man denn jetzt beim Vermieter da.....werde Morgen erst einmal die Miete in bar bis zum Ende des Mietverhältnisses zahlen damit ich diese Last los bin als ob es nichts wichtigeres nach einem Todesfall gibt. Wie sieht das denn mit den Rückbelastungskosten aus. Kann ich diese der Bank wieder in Rechnung stellen ? Sind Mietkosten nicht Nachlaßverbindlichkeiten die Geschwister hälftig zu zahlen haben und was denkt sich die Bank da überhaupt.....

Bank, Erbschaft
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