Drucken lassen von Logos strafbar?

Hey, war neulich auf Etsy unterwegs und da ist mir die riesen Auswahl an „entfremdeten“ Markenklamotten aufgefallen. Häufig mit Charakteren oder Figuren aus bekannten Filme/Serien. (Habe ein Foto angehängt, dass ein Logo und einen Charakter aus einer Serie zeigt, der für Kenner dieser Serie sehr leicht zu erkennen ist.) Die meisten der Hersteller kommen wohl aus den USA, aber mich würde mal interessieren, wie es rechtlich in DE dazu aussieht:

Angenommen man geht auf die Seite eines Print Shops, und läd das Nike Logo hoch als Druck (also man kauft kein originales Kleidungsstück). Dazu noch eine Datei von einem Charakter zum Beispiel aus einer Serie. Das lässt man das auf einen Pullover drucken.

Dass man es in Deutschland wahrscheinlich nicht weiter verkaufen darf, kann ich mir denken. Aber wie sieht es für den „privaten“ Gebrauch aus? Ist das auch strafbar? Wäre jetzt davon ausgegangen, dass es für mich als Kunde nicht strafbar ist (ich verdiene ja kein Geld damit), aber es für den Print Anbieter strafbar sein könnte, wenn er die Motive wirklich drucken lässt. Weil er ja Geld damit verdient, dass ich meine Sachen bei ihm bedrucken lassen kann.

Ich frage, weil ich nämlich die Vorstellung ganz cool finde, aus bereits vorhandenen Sachen etwas Neues designen. Habe aber keine Lust, mich selbst strafbar zu machen.

Bitte nur Antworten, die entweder aus Erfahrung sprechen, oder wo rechtliches Hintergrundwissen vorhanden ist.

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Kindeswohlgefährdung- wie kann man im folgenden Fall sowas nachweisen?

Nehmen wir an, die Mutter schlägt die Kinder regelmäßig, brüllt sie ständig an und beleidigt diese ständig vulgär bei jedem "Fehlverhalten", sie ist generell aggressiv und impulsiv. Die Kinder sind aber zu jung ( 2 und 3 Jahre) um auszusagen und sprechen noch kein Deutsch, sondern eine Fremdsprache. Wie kann der Vater dem Jugendamt, der Polizei und dem Familiengericht diesen Sachverhalt nachweisen?

Reicht das vorliegende Material aus? Oder sind diese Aufnahme und "Beweise" nicht verwertbar?

  • Videoaufnahmen vom Kind wie es in einer Fremdsprache mehrmals erzählt und genau schildert, wie und womit es von der Mutter geschlagen wurde
  • Videoaufnahme vom blauen Fleck der durch die Schläge entstanden ist ...
  • Tonaufnahme der Mutter (ohne Genehmigung) wo sie zugibt das Kind geschlagen zu haben und dem Kind in dieser Tonaufnahme weitere Schläge androht wenn
  • Zeugenaussage der Großeltern, die 2 Mal gesehen haben wie das Kind (3 Jahre alt) geschlagen wurde. Die Großeltern und der Ehemann sprachen mit der Mutter darüber, sie lehnt jedes Einmischen "in den eigenen Angelegenheiten" ab
  • Zeugenaussage eines guten Freundes, der bestätigen kann dass die Mutter die Kinder ständig anbrüllt und sehr rau mit ihnen umgeht. Er auch auch einen Wutanfall der Mutter bezeugen, den am Telefon gehört hat.

Mehr ist leider nicht vorhanden! Ich habe von vielen gehört, dass sich Behörden für solche Aufnahme nicht interessieren. Man macht sich sogar strafbar. Zudem dürfen diese Aufnahme nicht alt sein. Der Vater sammelt seit dem die Mutter jegliche Gespräche abgelehnt hat seit ca. 2 Monaten belastendes Material

Vater möchte sich trennen und das alleinige Sorgerecht beantragen!

Er hat zeitnah einen Termin bei einer Familienanwältin

mit dem vorhandenen Material kann man arbeiten 86%
das Material ist nicht verwertbar 14%
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