Ich mache in diesem Jahr Abitur und wir möchten für unser Abimotto den Titel „SwABIrovski“ verwenden. Das „ABI“ würde durch Großschreibung hervorgehoben werden (evtl. auch farblich). Verwendet werden soll das ganze unter anderem für die Abizeitung, die in der Schule verkauft werden soll. Die Pullis, auch mit Slogan, werden nicht verkauft. Fällt das unter künstlerische Freiheit oder verstößt es gegen das Urheberrecht?