Bitte um eine einfache Erklärung: außerbörslicher Handel?

Hallo!

Ich habe mir eine Depotkonto beim Consorsbank eröffnet. Könnt ihr mir mal kurz auf einfache Sprache erklären über den außerbörslicher Handel?

Ich möchte nämlich in eine Aktie aus der USA in Dollars investieren. Ich habe noch keine Erfahrung mit dem Wertpapierhandel. Ist die Zustimmung für mich sinnvoll?

Am ende des Tages würde ich gerne mein gekauftes Wertpapier zum bestmöglichen Preis besitzen, und nicht wie beim Robinhood, dass die Aktien noch gar nicht besitzen und unterm tisch gehandelt haben. (OTC)

Vielen Dank!

Zustimmung außerbörslicher Handel

Wählen Sie bei der Erteilung eines Wertpapierkauf- oder -verkaufauftrags keinen Handelsplatz aus, wird Consorsbank Ihren Auftrag nach den „Grundsätzen zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten“ abwickeln. Darin sind die Handelsplätze festgelegt, die durchschnittlich das bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung versprechen. Hierzu zählen natürlich auch außerbörsliche Handelsplätze. 
Um Ihre Aufträge im Rahmen dieser Ausführungsgrundsätze ggfs. auch an einen außerbörslichen Handelsplatz weiterleiten zu können, benötigen wir nachfolgend Ihre Zustimmung.
Bei außerbörslichen Handelsplätzen besteht ein höheres Gegenparteirisiko (d.h. das Risiko zwischen Abschluss und Erfüllung einer Transaktion, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen auf Lieferung des zugrundeliegenden Vermögenswertes oder Bezahlung nicht nachkommt) als bei regulierten Handelsplätzen (z.B. Börsen)
Erteilen Sie keine Zustimmung, werden wir Ihren Auftrag an den in den Ausführungsgrundsätzen nächstgenannten nicht außerbörslichen Handelsplatz weiterleiten. Außerbörsliche Handelsplätze werden wir dann nicht berücksichtigen - auch wenn diese nach unseren Ausführungsgrundsätzen ein besseres Ergebnis versprechen würden.
Ihre Zustimmung erteilen Sie nachfolgend durch Eingabe einer TAN. Eine erteilte Zustimmung können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.

A: Ich stimme einer außerbörslichen Ausführung von Aufträgen ausdrücklich zu. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

B: Ich stimme einer Ausführung erteilter Aufträge an außerbörslichen Handelsplätzen NICHT zu und mir ist bewusst, dass eine Nichteinbeziehung von außerbörslichen Handelsplätzen in die Handelsplatzauswahl eine nachteilige Auswirkung auf die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung meines Auftrages haben kann. 

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