Waschmaschine nicht erlaubt laut Vermieter?

Der Vermieter untersagt mir, eine Waschmaschine in der Wohnung aufzustellen. Einen Waschkeller gibt es nicht. Ich musste den Mietvertrag unterschreiben, da es nur sehr wenig bis keine andere Optionen gab. Um die Ecke ist ein Waschcenter, also eigentlich halb so wild.

Die Begründung lautet, dass es in anderen Wohnungen Schimmel gab, da die Mieter die Räume nicht geheizt und nasse Wäsche aufgehängt haben. Der Vermieter hat auch gesagt, dass er kontrollieren will, ob ich eine Waschmaschine aufgestellt habe. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass das absolut nicht rechtens ist. Der Vermieter darf doch nicht meine Wohnung betreten, um mich zu kontrollieren.

Mir kommt die ganze Sache etwas spanisch vor. Früher gab es zu der Wohnung 3 Schlüssel(laut Mietvertrag des Vormieters). Ich habe aber nur 2 bekommen und dies wurde auch so in meinem Mietvertrag festgehalten. Irgendwie hab ich große Sorgen, dass noch ein weiterer Schlüssel existiert und der Vermieter sich so Zugang zu meiner Wohnung verschaffen will. Darf ich eventuell das Schloss bei diesem Verdacht tauschen?

Im Mietvertrag steht lediglich, dass es verboten ist, eine Waschmaschine aufzustellen. Der Grund wurde aber nicht weiter festgehalten. Laut Internet wäre so eine Klausel nur mit guter Begründung wirksam. Stimmt das? Wäre es theoretisch möglich eine Maschine in ferner Zukunft aufzustellen?

Waschmaschine, Vermieter, Mietvertrag

Meistgelesene Beiträge zum Thema Waschmaschine