Theoretische Fahrerlaubnisprüfung 2 Jahre nach Bestehen gültig?

Hallo,

ich hoffe jemand kann meine oben gestellte Frage beantworten. 

Ich bekomme auf die Frage, wie lange denn die theoretische Prüfung gültig sei, immer so viele unterschiedliche Antworten, weshalb ich mich jetzt hier melde und auf eine konkrete Antwort hoffe.

Also ich hab letztes Jahr am 27.06.2016 meine 1. Theoretische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B bestanden. Bisher habe ich noch nicht meine praktische Prüfung gemacht, wollte dies jedoch nächsten Monat machen. Jetzt hat mir mein Fahrlehrer gesagt, dass 1 Jahr seit Bestanden der Prüfung vergangen ist und ich nun einen neuen Antrag stellen muss (also nochmals die Antragsgebühren zahlen soll) und halt die Prüfung nochmal machen muss und dafür natürlich auch zahlen soll. (Hier nochmal eine Frage am Rande: Der Fahrlehrer erzählte mir, dass der TÜV die Kosten für die Prüfung von ca. 20 € auf stolze 60 € erhöht hat? Stimmt das denn, die Schule ist in Hamburg? Also im Internet sind immer noch die 20 € angegeben?)

 Meine Frage an euch wär jetzt, ob das so stimmt oder ob ich doch noch ein Jahr Zeit habe? Es ist halt blöd, weil ich nächsten Monat meine Prüfung machen wollte und ich plötzlich sowas zu hören bekomme. Hat sich leider alles länger gezogen als gewollt.. Habe mich z.B. auch telefonisch mit dem TÜV in Kontakt gesetzt und die Dame meinte, dass ich wie auch bei der praktischen Prüfung 2 Jahre zeit hätte? Was stimmt denn nun?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank!

Prüfung, Gebühren, Fahrschule, Praxis, Theorie, TÜV, theoretische Prüfung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Theorie