Hallo in die Runde,
folgendes Problem ist eingetreten. Ich bin Eigentümer einer Altbauwohnung (ca. 1958). Bei den Renovierungsarbeiten habe ich nun festgestellt, dass in einem Zimmer zwei Steckdosen, die sich ca. 50 cm über dem Fußboden befinden, in der gleichen Höhe waagerecht miteinander verbunden sind. Also eine Stromversorgung, wie aktuell erlaubt, von oben senkrecht bis zur Steckdose, während die Zuleitung der anderen Steckdose, über eine Entfernung von ca. 3 Metern, waagerecht in einer Höhe von 50 cm über dem Fußboden, verläuft.
Eine solche Verlegung wäre heute nicht genehmigt, da Stromleitung innerhalb der Schutzzone. Muss ich nun diese Leitung auf jeden Fall erneuern? Gibt es bei Altbauten so etwas wie Bestandsschutz?
Wie sieht es mit ähnlich verlegten Steckdosen in der Wohnugn aus, wo ich eigentlich nicht renovieren wollte?
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp. Vielen Dank schon mal.