Ich besitze mehrere hochwertige Boxershorts aus ungefüttertem Lamm-Nappaleder (schwarz, schwarz-weiß, schwarz-rot, schwarz-blau, schwarz-gelb).
Wegen des sehr angenehmen Tragegefühls trage ich die Shorts in meiner Freizeit praktisch ständig und zu jeder Jahreszeit. Da ich eine schlanke und relativ sportliche Figur habe, ist das trotz meines schon etwas fortgeschrittenen Alters (64 J.), wohl auch optisch o.k.
Der Steg zwischen den Beinöffnungen der Shorts ist ca. 5 cm breit (s. Bild 1). Mit der Zugkordel lässt sich der Steg aber stark raffen (bis auf ca. 1 cm Breite, s. Bild 2). Hinten liegt das Leder dann sehr eng an und betont das Gesäß. Im Frontbereit zeichnet sich dann das Glied unter dem Leder sehr deutlich ab. Der Steg teilt dabei die Hoden und durch die Raffung des Leders sind diese frei sichtbar.
Da meine Intimzone immer vollständig rasiert ist, sieht auch das wohl optisch reizvoll aus. Allerdings habe ich Bedenken, die Shorts in dieser Weise öffentlich zu tragen. Meine Partnerin meint zwar, wen das störe, der solle einfach woanders hinsehen.
Aber wie sieht das rechtlich aus? Ist das, wenn die Hoden sichtbar sind (der Penis aber vollständig bedeckt bleibt) bereits ein Verstoß gegen § 183a ("Erregung öffentlichen Ärgernisses")?