Das Urteil hat weitreichende Folgen:
Die Bedienung von Touchscreens wird rechtlich ähnlich behandelt wie Handyverstöße.
Auch fahrzeugbezogene Funktionen wie Klimaanlage oder Scheibenwischer fallen unter diese Regelung.
Erlaubt ist nur die Bedienung per Sprachbefehl oder mit einem kurzen Blick auf den Bildschirm.
https://www.t-online.de/mobilitaet/recht-und-verkehr/id_88929994/bussgeld-autofahrer-bedient-scheibenwischer-und-wird-verurteilt-auto.html