Hallo Leute!
Wenn mein Piepser losgeht muss ich fast quer durch die Stadt um zur Wache zu kommen. Bisher ging das immer recht zügig, da habe ich einfach den Roller genommen (Gehsteig usw.). Jedoch ist mir das mittlerweile zu gefährlich und v.a. wenn es Regnet und im Winter nehme ich immer das Auto.
Kollegen von mir haben teilweise sogar Blaulichter aufm Dach, wie es die Kriminalpolizei hat, der Großteil jedoch ein Taxischild-ähnliches Schild, auf dem in Neonbuchstaben "BRK - im Einsatz" steht und das blitzt. Lt. Aussage der Kollegen darf es zwar blitzen, es darf nur nicht blau blitzen (Orange, weiß, usw. dürfte es angeblich, da es auch Schwertransporte oder Kehrmaschinen so haben).
Jetzt wollte ich mal fragen wie das aussieht? Das Rote Kreuz verfolgt ja keine hoheitliche Aufgabe, es darf also nur der Notarzt mit Blaulicht im Privatauto fahren.
Dass ich keine Pressluft haben darf ist klar, aber wie sieht es rechtlich denn aus, wenn dieses Schild weiß (mit LED's) blitzt?