Hallo ihr Lieben,
eine Freundin von mir und ich möchten demnächst ein Gewerbe im Bereich Mediengestaltung anmelden. Schwerpunkt erst mal auf sowas wie Buchcovergestaltung, Flyer, usw.
Jetzt ist meine Freundin auch illustratorisch/künstlerisch begabt und würde evtl. auch mal eigene Kunst anbieten wollen. Oder ich könnte mir vorstellen, Webseiten und Apps zu entwickeln. (Nebenbei habe ich noch ein Buch, das ich in der Zukunft vertreiben möchte – bringen wir das auch noch irgendwie unter?)
In der Beschreibung bei der Anmeldung habe ich jetzt mal "Mediendesign" geschrieben. Würden die eben beschriebenen Tätigkeiten da auch noch drunter fallen oder müssten wir da wieder etwas eigenes anmelden?
Und, wenn wir jetzt (erst einmal) nur vom Gestalten von Werbemitteln/Büchern ausgehen: fällt die Art der Tätigkeit unter "Industrie", "Handwerk", "Handel" oder "Sonstiges"? (Das sind die vier Optionen)
Und worunter würde sie fallen, wenn wir beispielsweise Kunst/Gemälde verkaufen wollen? (Cover kann man z.B. ebenfalls vorab gestalten und dann verkaufen – ist das dann bereits Handel?)
Hat jemand eine Ahnung? :-)
Schon einmal vielen Dank!