Hallo,
Ich wohne in Bayern und besuche zurzeit ein Vorbereitungskurs für eine Umschulung. Diese Maßnahme hat mir die Bundesagentur angeboten Weil sie auch mit der Umschulung einverstanden war, diese mir zu fördern. Einen Bildungsgutschein bekomme ich demnächst auch noch.
Jetzt habe ich aber nur gehört dass es sein kann, dass die IHK den Gutschein nicht einlösen tut wenn man noch keine 25 Jahre alt ist?
Ich habe zwei abgebrochene Ausbildungen und bereits über 3 Jahre Berufserfahrung. Genau das ist auch eine sehr wichtige Voraussetzung für eine Umschulung, sonst würde die Arbeitsagentur mir ja keine fördern.
Ich bin zurzeit 21. Stimmt es tatsächlich oder ist es wurscht ? Weil ich tue ja doch den beim Bildungsträger einlösen und nicht bei der IHK ?
Achtung: Bitte keine Kommentare wie , dass ich noch jung sei und eine normale Ausbildung machen kann❌️
Ich erfülle die Grundvoraussetzung für eine Umschulung und das Arbeitsamt hat mir den Bildungsgutschein bereits bewilligt❗️ also spielt das weitere keine Rolle mehr
Sollte ja die Altersgrenze von mind. 25 Jahre stimmen, dann hätte doch mir das Arbeitsamt eigentlich erst recht nicht einen Bildungsgutschein ausgestellt und die von mir besuchten Bildungsträger hätten mich ja abgelehnt?
Wie ist das gesetzlich in Bayern/Deutschland allgemein?