Ein Mitarbeiterin (Corinna B., 29 J.) unseres Steuerbüros, die 2014 ihr Abitur bestanden hat, hatte sich beim Finanzamt in H.... für die Einstellung als Steueranwärterin im mittleren Dienst beworben. Da Corinna lange keine Rückantwort von der Behörde bekommen hat, setzte sie sich mit dieser telefonisch in Verbindung. Von dem Personalchef des Finanzamtes wurde ihr mitgeteilt, daß ihre Bewerbung zuständigkeitshalber für den gehobenen Dienst gilt und daß sie mit Abitur nicht im mittleren Dienst tätig werden kann. Darüber hat sie sich zunächst sehr gewundert.
Diskussionstitel: Findet ihr das folge
richtig, daß man mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) nicht Beamter des mittleren Dienstes in Behörden werden kann ?