Haftet der Fliesenleger und wenn ja wie viel darf einbehalten werden?

Guten Tag und Hilfeeeeee :)

wir haben vor kurzem eine Wohnung gekauft und haben einen Fliesenleger engagiert der uns die ganze Wohnung fliesen soll. Wir haben den Boden entfernt, eine Fußbodenheizung verlegt, neuen Estrich gießen lassen. Soweit so gut!

Jetzt erst wo die ganze Wohnung schon fast fertig ist, fällt ihm auf, dass es zu tief gegossen worden ist. Heißt ; mein Boden, der in der Wohnung ist, ist mit dem Flur im Treppenhaus nicht auf der gleichen Höhe! Ich bin so sauer, dass ich da jetzt eine Stolperkante habe! Ausgleichschiene (die das Problem beheben soll) hin oder her, ich habe in der ganzen Wohnung keine Schiene, was auch Sinn und Zweck der Sache war!

Der Fliesenleger macht wirklich gute Arbeit aber mann muss ihm alles aus der Nase ziehen (was macht er wann, wann kann ich die Wohnung betreten wann nicht, welche Höhe der Fliesenspiegel in der Küche haben muss, ob ich was nachbestellen muss oder wo wir die Armatur der Dusche setzten sollen, damit es mittig der Fliese ist usw..). Der "Gute" ist halt nicht sehr gesprächig UND ich hatte ihn gefragt, wie hoch der Estrich gegossen werden soll, da meinte er 2-3cm. Das wurde auch so gemacht!

Der Estrichleger ist mit mir alles durch gegangen wie z.B. Fliese + Kleber + Entkoppelungsmatte. Das hat auch alles gepasst. Ihm trifft keine Schuld!

Selbstverständlich ärgern wir uns schwarz, dass wir selber nicht nachkontrolliert haben aber ich habe den Fliesenleger Meister noch angerufen ob der Estrich OK sei, ob ich den Estrichleger das Geld überweisen kann und er sagte ein klares Ja! Nun meinte er die Oberfläche und von der Höhe war nie die Rede!

Haben wir nun Pech? Oder hat der Fliesenleger nicht eine Teilschuld? Wie viel Prozent kann ich Ihm abziehen? Ich will es für beide Seiten fair haben!

Lieben Dank im Voraus für die Antworten! LG Yasmin

Bezahlung, Fliesenleger

Meistgelesene Beiträge zum Thema Fliesenleger