"Saufwanderung" Abiturjahrgang?

Hey,

Da morgen Altweiberfastnacht ist, hat unser Abiturjahrgang geplant, morgen früh um 6:00 Uhr! vor der Schule eine "Saufwanderung" zu machen. Das heißt, sie wollen sich quasi um diese Zeit am Bahnhof treffen und gemeinsam mit lauter Musik und Alkohol zur Schule laufen. Würdet ihr das mitmachen? Meiner Meinung nach ist das viel zu früh und um diese Uhrzeit müsste ich vermutlich auf nüchternen Magen trinken, da ich so früh noch nichts essen kann.. Und da ich sowieso nicht viel Alkohol trinke und dementsprechend nicht viel vertrage, weiß ich nicht ob das so eine gute Idee wäre. Meint ihr ich soll da mitmachen? Mache ich mich zum "Außenseiter", wenn ich es verweigere und nicht mitmache?

Wir haben anschließend ganz normal Unterricht, nur in der 5. und 6. Stunde sind die Abiturientinnen und Abiturienten freigestellt, um eine Feier für die jüngeren Jahrgänge unserer Schule zu veranstalten. Das heißt, wir spielen Musik, tanzen, schminken die Kinder... Soll ich nur da erscheinen oder meint ihr diese "Saufwanderung" richtet sich auch an den gesamten Abiturjahrgang, sodass man so mehr oder weniger die Feier am Tag "startet".

Ich bin kein großer Fan von Fasching, da ich finde, dass das ziemlich "kindisch" ist und die meisten heute nur noch mit Alkohol Spaß haben können. Deshalb werde ich auch über Fasching mit meinem Freund in Urlaub fahren, da er selbst nichts von Fasching hält. Meine Freunde wissen eigentlich alle, dass ich keine große Lust auf Fasching habe. Es wäre halt nur dieser eine Tag (Altweiber), wo sich eben der Abiturjahrgang "feiert", obwohl wir ja noch gar nicht mit dem Abitur fertig sind..

Ich würde mich auf eure Antworten freuen,

Lg

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Gilt Fasching als „Brauchtumspflege“?

Guten Abend.
Wir sind gerade am planen für Fasching. Die Nichte meines Mannes wird wieder zwei Wochen Ferien bei uns in Bayern verbringen.
Wir wollen das erste Jahr mit ihr auf den Rosenmontagsball in unserer Sportgaststätte gehen. Sie ist zu dem Zeitpunkt 15 Jahre alt und wir haben von den Eltern eine Vollmacht für die ganze Zeit.
Jetzt ist die Frage, darf sie bis 24 Uhr bleiben? Denn Paragraph 5 abs. 2 des JuSchG besagt ja, „abweichend von Paragraph darf die Anwesenheit von Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 bis 24 Uhr gestattet werden, wenn [...] der Brauchtumspflege dient“

Natürlich habe wir auch schon angerufen aber keiner konnte uns wirklich Auskunft geben, ob bis 22 Uhr 24 Uhr mit uns als Begleitung.

Vielleicht noch mal zur Art der Veranstaltung. Sie wird jedes Jahr vom Turn- und Sportverein organisiert, findet in der Turnhalle statt, essen und Getränke können in der Gaststätte die an die Halle angrenzt gekauft und mit rüber genommen werden (vielleicht greift ja da auch der Paragraph 4 JuSchG?) und an der Bar werden alkoholische Getränke ausgeschenkt an alle mit 18er Kontrolle. (Also mit Bändchen) besuchen kann die Veranstaltung jeder, das ist nicht auf Mitglieder des TSV beschränkt.

Vielleicht hätte ja von euch einer eine ähnliche Situation, oder kennt sich mit dem Thema besonders gut aus.

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