Angenommen der Empfänger kann ein Einschreiben welches postlagernd versendet wurde, nicht abholen da er statt einen echten Namen ein Passwort angegeben hat, und man nun mal bei Einschreiben nur gegen Vorlegen eines passenden Ausweises abholen kann. Die Sendung sollte nach 7 Werktagen zurück gesendet werden, aber da entweder der Absender fehlt oder ein fehlerhafter Absender angegeben wurde, kann es auch nicht zurückgesendet werden. Was würde dann die Deutsche Post in so einem Fall tun?
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