Wir haben in unserem Bauvertrag keinen Zeitpunkt und keine Definition für den Baubeginn festgesetzt, allerdings die Anwendbarkeit der VOB bestimmt.
Zählt der Baubeginn ab dem Zeitpunkt, wo der Vermesser da war (war vor 4 Wochen) oder wo der Bodenaushub für die Bodenplatte gemacht wurde (war vor 2 Wochen)? Das Problem ist, dass auch nach dem Bodenaushub nichts mehr passiert ist und wir nicht wissen, wann es weiter geht - da alles mit so viel Verzögerung stattfindet und sich der Bauträger nicht äußert, wollte ich jetzt schriftlich den Baubeginn dokumentieren lassen (wegen der garantierten Bauzeit, bei der ich mir nicht sicher bin, ob er die einhalten kann, wenn es so weiter geht...).
Oder ist der Bauträger von sich aus sogar verpflichtet, den Baubeginn uns gegenüber zu dokumentieren?
Wir sind ziemlich genervt, weil wir ständig zur Baustelle fahren und nichts passiert und niemand informiert uns bzw. auf Rückrufbitten wird nicht reagiert...