Welcher Kühler für den i7-4790k auf dem Asus Maximus VII Ranger mit zwei Corsair Vengeance-Ramriegeln im Corsair 780t Gehäuse?

Ich bin gerade dabei, meinen PC aufzurüsten. Ich werde mir demnächst das Maximus VII Ranger Mainboard von Asus, den Intel i7-4790k Prozessor und zwei 8Gb-Ramriegel der Vengeance-Reihe von Corsair kaufen. Das ganze kommt in mein recht großes 780t-Gehäuse von Corsair. Nun brauche ich aber noch einen CPU-Kühler. Anfangs dachte ich an eine Wasserkühlung von Corsair (H110i GTX), allerdings möchte ich, dass der Kühler so leise wie möglich ist. Außerdem kostet die Wakü 153€ und ich muss momentan etwas auf meine Ausgaben achten.

Ich suche also einen CPU-Kühler der so leise wie möglich ist, genügend Kühlleistung bietet und zu meinen ausgewählten Komponenten passt. Preislich sollte er am besten zwischen 50 und 120€ liegen. Ein sehr wichtiger Punkt ist noch, dass der Kühler optisch zum Rest passt. Er muss also schwarz und eventuell noch rot sein und sollte auch schick aussehen. Ich lege nämlich ziemlich viel Wert aus das Aussehen meines Computers und durch das Sichtfenster sollte alles so gut wie möglich aussehen.

Und noch etwas: Weis jemand von euch zufällig, wie man den Lüfter einer MSI GTX 650 ti leiser bekommt? Der macht ja verdammt viel Krach.

Vielen Dank schon mal an alle, die sich die Mühe machen und mich in dieser Sache beraten!

PC, Computer, CPU, Kühler, Asus, Intel, Corsair, I7 4790K
Wie ist es bei Notebooksbilliger mit einem Geräteaustausch im Gewährleistungsfall?

Ich habe ein drei Wochen altes Notebook über einen Notebooksbilliger.de-Store eingeschickt, weil es sich nicht mehr einschalten ließ, der Verkäufer prüfte es und schickte es ordnungsgemäß ein (inkl. Netzteil und Tasche; beides im Lieferumfang enthalten); den Originalkarton und ebenfalls weitere mitgelieferte Adapterkabel wollte der Verkäufer nicht zum Hersteller einsenden, das sei nicht nötig. (Schließlich war zuerst von einer Reparatur des Laptops die Rede.)

Die Festplatte ließ ich vor dem Einsenden fachgerecht ausbauen, da diese aus Datenschutzgründen nicht eingesendet werden darf. Das wurde mir ausdrücklich schriftlich von dem Hersteller (Asus) genehmigt.

Jetzt, vier Wochen später, erhalte ich ein baugleiches Gerät originalverpackt zurück. Dabei liegt ein Zettel, auf dem steht:

Ein Austausch oder eine Nachbesserung verlängert nicht die Gewährleistung und erfolgt unter dem Vorbehalt der Nachberechnung für Reparaturkosten und fehlende Teile oder Zubehör. Eine Nachbelastung erfolgt insbesondere, wenn sich bei der Nachbesserung herausstellt, dass ein unzulässiger Fremdeingriff erfolgte, die Gewährleistungsvoraussetzungen entfallen sind oder [Ä]hnliches.

Muss ich jetzt noch mit Kosten rechnen? Bis wann wahrscheinlich spätestens?

Werden die fehlenden Adapter jetzt persönlich bei mir abgeholt? Was ist mit den Festplatten? Die darf ich nicht mitgeben.

Oder soll ich die Festplatten des neuen Gerätes ausbauen lassen und einsenden (schließlich baugleiches Gerät) und die Festplatten des ersten Gerätes in das Austauschgerät (auch originalverpackt) einbauen?

  1. Der Ausbau der Festplatten wurde mir schriftlich genehmigt und es war eine Reparatur geplant, kein Austausch! Ist das jetzt mein Problem, dass der Hersteller das Gerät ausgetauscht hat? Ich finde nicht. 2.

  2. Ist das eine Standardklausel oder muss ich da noch etwas befürchten? 4.

  3. Warum verlängert sich eigentlich nicht die Gewährleistungsdauer?

Danke!

Computer, Notebook, Recht, Asus, Garantie, Gewährleistung, Jura, Notebooksbilliger

Meistgelesene Beiträge zum Thema Asus