Darf das Job Center die Mietzahlung kürzen, wenn man vor Arbeitslosigkeit die Wohnung schon hatte?
Wenn man als Single in einer über 80 QM Wohnung wohnt und ist bei Einzug berufstätig gewesen, dann wurde man arbeitslos, später bezog man Hartz 4, darf das Job Center die Leistungen zur Miete kürzen? Ich habe gehört und es bei einem anderen Menschen gehört, dass das Amt das nicht machen darf. In seinem Fall war es so, dass der Single Mann während des Wohnungsbezuges in eine 75 QM Wohnung gezogen ist, in der Zeit war er berufstätig. Später war er in Hartz 4 Bezug und das Amt musste die Wohnung weiter zahlen (so der Bekannte), er ist gerade in einer Umschulung vom Job Center.
Stimmt es also, dass das Job Center die Leistungen für eine - über der Regel - zu große Wohnung den vollen Regelsatz bezahlen muss, wenn ein Mensch in die Wohnung gezogen ist während er in Arbeit war???
Wenn Ja, wie kann man gegen eine jetzt aus der Widerrufszeit entschiedene Mietzahlungsminderung vom Job Center gegen angehen???