Habe einige Fragen und kann einfach keine genaue abschließende Antwort im Netz zusammenfinden...
- Ab welcher Einkommenshöhe muss der Vater des Kindes außer dem Kindesunterhalt für die Mutter (nichtehelich, war noch nichteinmal eine Beziehung) Unterhalt bezahlen? --> Bzw: Was darf der Vater netto/brutto verdienen, was wird zusätzlich mitberechnet?
- Wie hoch ist dieser Unterhalt mindestens?
- Wie kann man das vermeiden, bzw. welche Gründe gibt es, dass der Unterhalt für die Mutter NICHT gezahlt werden muss oder kann?
- Wie verhält sich das zum Thema Hartz 4 (wenn die Mutter für sich und das Kind ALG 2 erhält)?
- Was genau möchte die ARGE vom Kindvater wissen bzw was unternimmt die ARGE?
- Was passiert mit dem ALG 2 wenn die Kindsmutter auf IHREN Unterhalt freiwillig verzichtet? (Abzüge? Strafen?,etc...?)
Würde mich über Antworten freuen, ist grad ein enorm brennendes Thema. Danke im Voraus :)