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Wieso darf eine Deutschlandtarifverbund GmbH die Bedingungen für das Deutschlandticket diktieren?

Kann mir jemand sagen, wieso eine private Gesellschaft, nämlich die Deutschlandtarifverbund GmbH darüber bestimmen darf, wie die Bedingungen für das Deutschlandticket aussehen und dass man zu zweimonaten Verträgen geknebelt wird, wenn man das Ticket nicht spätestens bis 10. des Monats kündigt?

Einige Nahverkehrsverbünde wollten den Kunden wohl entgegenkommen (z. B. Mainzer Verkehrsverbund) wurden aber zurückgepfiffen.

Kann mir jemand sagen, wieso Privatunternehmen in Deutschland darüber bestimmen, wie mit den Bürgern umgegangen wird? Wir zahlen alle dafür Millionen Steuergelder, denn das Ticket muss ja auch jemand finanzieren.

Wieso stimmt z. B. nicht der Bundestag darüber ab oder andere parlamentarische Gremien, sondern ein Privatunternehmen? Die Förderung für das Ticket ist doch staatlich, aber die Bedingungen diktiert ein Privatunternehmen? Was soll das?

Wieso darf so ein privates Unternehmen die Bedingungen diktieren? Zudem widersprechen sich die Bedingungen, denn in den Bedingungen steht wiederum, dass die Nahverkehrsverbünde die Herausgabe des Tickets selbst regeln dürften und dass die Bedingungen für das Deutschlandticket die Bedingungen der Verkehrsverbünde nur ergänzen, an anderer Stelle heißt es aber, dass die Bedingungen verpflichtend seien.

Wo kann man sich beschweren, damit die Bedingungen nicht weiter an den Interessen der Bürger vorbeigehen, sondern auch eine Kündigung nach dem 10. des Monats ermöglicht wird und man nicht zwei Monate ein Abo haben muss, wenn man das Ticket nur einen Monat braucht?

Recht, Bahn, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kündigungsfrist, ÖPNV, Zug, Deutschlandticket
Haltbarkeit und Gewährleistung bei Autobatterien für Start-Stop?

Ich habe im Januar 2021eine Exide Autobatterie EK700 70Ah 760 A Start-Stop AGM gekauft. Diese lässt sich seit einiger Zeit nicht mehr laden. Der Händler sagt, dass die Gewährleistung nicht greift, weil mein Fahrzeug keine Start-Stop-Funktion hat.

Meiner Meinung nach ist die Belastung für die Batterie bei Start-Stop erheblich größer und so hat eine solche Batterie meiner Einschätzung nach eine deutlich größere Reserve. Die Batterie wurde in meinem Fahrzeug also eher weniger belastet.

Für mich klingt die Aussage des Händlers wie eine Schutzbehauptung, um nicht leisten zu müssen. Er schreibt: >>>Da die bestellte Batterie zu Ihrem Fahrzeug nicht passend war (NUR für Fahrzeuge mit mit Start-Stopp-Funktion),  aber trotzdem eingebaut und benutzt wurde, handelt sich um keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung. Den Hinweis darauf finden Sie ebenfalls in unserem Onlineshop im Bereich „AGB“ – Garantiebedingungen .<<<

Diese Batterie war vorher schon im Fahrzeug verbaut. Das Auto war 2018 beim Kauf 8 Jahre als, es könnte also schon die 2. Batt. drin gewesen sein. Evtl. damals schon die falsche eingebaut worden, und ich habe den Fehler kopiert?

Können die Händler sich mit Ihren Garantiebedingungen immer rausreden, oder greift hier vielleicht doch das BGB?

Mich würden hier Eure Einschätzungen interessieren.

Vielen Dank!

Auto, Batterie, Recht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gewährleistung, Auto und Motorrad

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