In Deutschland besteht gemäß § 1PAuswG eine Ausweispflicht, allerdings resultiert daraus keine allgemeine Mitführpflicht für Identitätsnachweise. Ein Sonderfall, bei dem ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen ist, ist zum Beispiel das Führen einer Waffe (§ 38WaffG). Zudem sieht das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eine Mitführpflicht eines Ausweises für Arbeitnehmer bestimmter Branchen vor, beispielsweise im Bau- oder im Gaststättengewerbe, um sich gegenüber Zollbeamten ausweisen zu können (§ 2aSchwarzArbG).
Da aber die Quartiergeber das "Hausrecht" haben, können sie natürlich auf Erfüllung ihrer Vorgaben, das Ausweisen, bestehen. Wem das nicht gefällt, der darf von seinem Recht des Weiterziehens Gebrauch machen. ;-)