Der Verfassungsschutz kann keine Partei verbieten, sondern nur das Bundesverfassungsgericht. Eine Partei kann nicht einfach verboten werden.
Es hat bisher zwei Verbote von einer Partei gegeben.
Die Sozialistische Reichspartei, SRP, im Oktober 1952.
Die Kommunistische Partei Deutschlands, KPD, im August 1956.
Das Verbotsverfahren gegen die KPD hat 5 Jahre gedauert.
Zweimal versuchte man die NPD zu verbieten und zweimal scheiterte der Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht.
Um deine theoretische Frage zu beantworten, wohin würden sich die Wähler der AFD bei einem Verbot wenden, hierzu meine Ansicht.
Wahrscheinlich würde man eine neue Partei gründen, zudem könnte ein Teil der Wähler, die neu gegründete Werteunion von Hans-Georg Maaßen wählen.
Zudem ist ein Verbot der AFD durch das Bundesverfassungsgericht aussichtslos.
Parteiverbot – Wikipedia