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es kommt darauf an,ob die katze ins lebensgefahr schwebt oder nicht . in diesem falle wahrscheinlich schon aber die staatskasse wird es nicht bezahlen begründung wird wahrscheinich seinh : passen sie doch mehr auf ihre katze auf. auch wenn eine katze auf einem baum ist musst der besitzer der katze zahlen, weil sie eh wieder runterkäme wenn sie hunger hat und man würde sie ehh nur verschräcken wegen der riesen drehleiter.. also ich denke der besitzer der katze müsste zahlen ist ja eig. seine schuld ..