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naja, Dürfen und Tun sind 2 verschiedene Dinge ,du hast dich ja auch nicht gerade mustergültig verhalten.... und dein Verhältnis zu dem Gerät gibt du ja schon preis indem du (SMSG S4) schreibst... das heisst dein innig geliebtes Gerät, dein Statussymbol, deine ganze Erotik.... also scheint die Strafe verhältnismässig , zumal du die Straftat ja auch damit begangen hast... ....