Dürfen meine Eltern meine Nachrichten lesen?

5 Antworten

Ja, das dürfen sie, sie sind sogar dazu angehalten, das zu tun.

Deine Eltern sind rechtlich Dein Vormund in allen Angelegenheiten und können über Dich hinweg alles entscheiden.

Das bedeutet, bis zu Deinem 18. Lebensjahr sind sie rechtlich in der Lage, alles einzusehen, was Dich betrifft.

Das ist so gemacht, um es ihnen zu ermöglichen, Deine Handlungen zu prüfen und ggfs. jeweils nachbessern zu können - was sie Erziehung und Fprsorge nennt, zu beidem sind sie angehalten.

Und eins kann ich Dir sagen, wenn meine Tochter jemals ein Sperrmusster auf ihrem Handy hat, welches ich nicht kenne, ist das Ding weg - und zwar ganz.


LemyDanger57  26.05.2014, 07:29

Kannst Du Deine hier gemachten Behauptungen irgendwie beweisen (so, wie Du es von Anderen verlangst)?

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Strolchi2014  26.05.2014, 07:45
@LemyDanger57

Du hast als Expertenthemen Recht und Gesetz angegeben, hast aber selbst keine Ahnung, was Recht auf Privatsphäre bei Jugendlichen anbelangt. Das ist sogar im Grundgesetz verankert.

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fastlink  30.06.2014, 20:45
@Strolchi2014

Rechtsquellen? Bitte, wie gewünscht:

Zunächst einmal, das Grundgesetz gilt nunmal leider NICHT in der Beziehung Bürger <--> Bürger sondern ausschließlich in der Beziehung Staat <--> Bürger.

Kein Mensch hier muß sich auch nur annähernd ans Grundgesetz halten.

Z.B. Meinungsfreiheit. Nirgendwo ist der Einzelperson strafrechtlich verboten, diese einzuschränken bei Anderen. Man kann also locker diese untergraben, solange man will - sie he GF, hier werden hin und wieder Beiträge gelöscht und dann schreien Einige MEINUNGSFREIHEIT... kompletter Unfug.

Hier gilt das BGB und dieses legt Vormundschaft der Eltern § 1631 BGB ff sowie §§ 1773 – 1895 BGB fest.

Dort steht alles, viel Erfolg bei der Durchsicht.

Und, bevor ich jemandem unterstelle er habe keine Ahnung, rate ich dann doch zu einer gewissen Zurückhaltung, es könnte nämlich anders sein - ok - vorschnell ist die jugend mit dem Wort und unbedacht sind die Taten. Es sei Dir verziehen.

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Du bist 15 überleg mal wer dir dein Handy bezahlt und wem es laut Kaufvertrag gehört.

Desweiteren sind deine Eltern deine Erziehungsberechtigte klar dürfen die das.


hriueufhvi  02.05.2018, 12:54

facepalm, dat mach ich gerade

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LemyDanger57  26.05.2014, 12:31
Du bist 15 überleg mal wer dir dein Handy bezahlt und wem es laut Kaufvertrag gehört.

Was hat das mit dem Recht auf Privatsphäre zu tun? Mal ganz abgesehen vom Post- und Fernmeldegeheimnis. Mein Arbeitgeber bezahlt auch die Telefonkosten für das Telefon am Arbeitsplatz und für mein beruflich genutztes Handy, trotzdem darf er weder meine Gespräche mithören, noch von mir oder an mich gesendete SMS lesen.

Desweiteren sind deine Eltern deine Erziehungsberechtigte klar dürfen die das.

Wieso? Wo steht das?

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Wenn Du solch ein Mist machst, dann dürfen sie schon kontrollieren, denn sie sind Deine Erziehungsberechtigten und für Dich verantwortlcih. Du hast Vertrauensmissbrauch begangen, ist Dir das klar?

http://www.netzdurchblick.de/deine_privatsphre.html

Hier kannst du es mal nachlesen.

Tatsächlich dürfen deine Eltern nicht einfach deine Nachrichten lesen.


fastlink  26.05.2014, 07:01

Also ich sehe da nicht einen einzigen Auszug aus irgend einem Gesetz unter Nennung der konkreten §§, welcher dies verbietet - und ach ja, das Grundgesetz ist erwähnt. Das jedoch gilt NICHT zwischen den Bürgern dieses andes sondern nur in der Beziehung Staat - Bürger, ist also als rechtliche Argumentation völliger Humbug.

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LemyDanger57  26.05.2014, 07:17
@fastlink

Wieso gilt das GG nicht zwischen Bürgern diese Landes? Woher hast Du denn diese (falsche) Erkenntnis?

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Strolchi2014  26.05.2014, 07:27
@LemyDanger57

@fastlink: Das ist sogar im Grundgesetz verankert. Reicht dir das nicht ? Oder ist das GG für dich kein Gesetz ?

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ferus111  26.05.2014, 15:26
@LemyDanger57

@fastlink:

Du fragst:

Wieso gilt das GG nicht zwischen Bürgern diese Landes?

Antwort:

Weil die im GG verankerten Grundrechte primär nur das Verhältnis zwischen Staat und Bürger betreffen. So ist es in jedem Rechtslexikon nachzulesen, beispielsweise hier:

http://juristisches-lexikon.ra-kdk.de/eintrag/Drittwirkung+der+Grundrechte.html

Ob und Inwieweit die Grundrechte (auch wenn sie grundsätzlich nur das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern betreffen) trotzdem Auswirkungen auf die Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern haben können, ist eine Frage der so genannten Drittwirkung von Grundrechten. Der juristische Begriff der "Drittwirkung" lässt jedoch bereits erkennen, dass die rechtliche Relevanz der Grundrechte das Verhältnis zwischen Bürger und Staat betrifft.

Woher hast Du denn diese (falsche) Erkenntnis?

Entgegen deiner Annahme ist die von fastlink veröffentlichte Aussage nicht falsch. Du findest deren Richtigkeit bestätigt, wenn du mit den Suchworten "Drittwirkung der Grundrechte" googelst.

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ferus111  26.05.2014, 18:56
@ferus111

PS:

Oh, ich seh' gerade, dass ich ich meinen Kommentar irrtümlich an @fastlink gerichtet hab'.

Tatsächlich sollte es natürlich heißen: @LemyDanger57

Sorry ;-)

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turalo  26.05.2014, 07:00

Und ganz tatsächlich darf der Knabe auch nicht im Namen seines Vaters anrufen und sich vom Unterricht freistellenlassen.

Wäre es mein Sohn, hätte er die längste Zeit ein Handy besessen.

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naja, Dürfen und Tun sind 2 verschiedene Dinge ,du hast dich ja auch nicht gerade mustergültig verhalten.... und dein Verhältnis zu dem Gerät gibt du ja schon preis indem du (SMSG S4) schreibst... das heisst dein innig geliebtes Gerät, dein Statussymbol, deine ganze Erotik.... also scheint die Strafe verhältnismässig , zumal du die Straftat ja auch damit begangen hast... ....