Hey,
mir ist immer noch nicht ganz klar, wie ich das Öffentliche Recht nun vom Privatrecht unterscheiden kann... Ich hab das jetzt soweit verstanden, dass Öffentliches Recht meist zwingende Sachen sind(Strafrecht, Steuerrecht...) und immer etwas mit dem Staat zu tun haben!? Und, dass das Privatrecht verstehe ich eigentlich gar nicht:( Wer kann mir das erklären und anschaulich mit Beispielen darstellen? Dankeschön =)