Ein Wasserzähler kann nur laufen wenn Wasser fließt.

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Ein Wasserzähler kann nicht laufen, wenn kein Wasser strömt. Test: Absperrhahn am Zähler zudrehen.

Der Fall ist typisch für einen undichten Spülkasten oder ein undichtes Überdruckventil am Warmwasserboiler. Drehe die abgehenden Stränge am Kaltwasserverteiler einzeln zu um das einzugrenzen.


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Temperatur hat mit dem Luftdruck nichts zu tun, jedoch ist der Siedepunkt von Wasser luftdruckabhängig (Meereshöhe). z.B. in 300 m Meereshöhe beträgt der Siedepunkt 99°C

Wenn man verschiedene Thermometer in ein Wasserbad stellt sollten sie im Rahmen der zulässigen Messabweichung alle den selben Wert anzeigen.

Geeichte Thermometer findet man nur im Industrie- und Laborbereich. Das was man als Verbraucher kauft ist immer ungeeicht. Ob ein Messgerät geeicht ist ('Normalthermometer') erkennt man an der Zulassung und dem Eichstempel bzw. an der Bauartzulassung und der Konformitätsbezeichnung (CE-M17-xxxx). Z.B. müssen Fieberthermometer geeicht bzw. MID-konform sein.

Für die Messabweichungen aller anderen, ungeeichten Messgeräte gibt es keine Grenzwerte. Die Qualität chinesischer Billigprodukte ist im Allgemeinen schlecht.

Ein Bratenthermometer kann man in kochendem Wasser leicht selbst prüfen und muss dann je nach Anzeige immer die Messabweichung (paar Grad mehr oder weniger) beim Ablesen berücksichtigen.

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Das Eichjahr ist auf dem Hauptstempel (meist als Plombe oder als gelber Aufkleber) abgedruckt. Die Eichfrist bei Kaltwasserzählern beträgt 6 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Eichjahres. Die Versorger können die Eichfrist durch das Stichprobenverfahren um 3, ggf. um 6 Jahre verlängern.

Hinweis: Der Begriff "Wasseruhr" existiert nicht, man nennt diese Messgeräte "Wasserzähler". Private Zähler im Haus sind keine "Nebenzähler" sondern "Unterzähler" oder "Zwischenzähler". Auch diese unterliegen der Eichpflicht, wenn sie zu Abrechnungszwecken verwendet werden.

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Das Eichjahr ist bei Wasserzählern auf dem sog. Hauptstempel angegeben. Bei Hauswasserzählern ist der üblicherweise als Plombe ausgeführt und hat eine zweistellige Jahreszahl auf der einen Seite der Plombe, meist in einem Sechseck. Wohnungswasserzähler (mit durchsichtigem Plastikgehäuse) tragen den Stempel auf einem gelben rechteckigen Aufkleber. Manchmal ist dieser Aufkleber im eingebauten Zustand schlecht sichtbar (Blende abnehmen!). Das Herstellungsjahr (=meist auch das Eichjahr) steht immer auf dem Zifferblatt, manchmal auch 'versteckt' in der Zählernummer (erste beiden Ziffern = Herstellungsjahr). Bilder dazu bei
http://www.fahrbach-gmbh.de/1-4-6.html

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Hallo,

ich finde sowas bei http://www.digitalwaagen-shop.de
interessant: http://www.bosche.eu/info

die Waagen werden als 'eichfähig' beschrieben,
Kosten etwa 300 EUR, mit Eichung etwa 60 EUR mehr.

Streng genommen sind die Waagen gar nicht geeicht
sondern MID-konform, das ist das Selbe, nur neuer Begriff,
rechtlich wird das gleichgestellt.

Ich sehe Waagen für Paketversand nicht unbedingt als
eichpflichtig an; nur beim Versender (z.B. Post/DHL) wo
nachgewogen wird, müssen die Waagen geeicht sein. Aber
wenn der Spediteur das so im Kleingedruckten fordert und
vielleicht sogar kontrolliert muss man das halt machen.
Ich sehe in dem Zweck keinen geschäftlichen Verkehr, also
auch keine Eichpflicht.

Wichtig: Die Anschaffung einer Waage, die im geschäftlichen
Verkehr eingesetzt wird (und somit eichpflichtig ist), muss
innerhalb von 6 Wochen dem Eichamt angezeigt werden.
Die Eichgültigkeitsdauer beträgt 2 Jahre, danach muss die
Waage erneut geeicht werden.

Gruß! Ulf

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Du kannst davon ausgehen, dass die BWB hier korrekt vorgehen. Der Einsatz von nicht (mehr) geeichten Messgeräten wäre eine mit hohen Bußgeldern belegte Ordnungswidrigkeit und die Versorger gehen da kein Risiko ein. Wahrscheinlich ist die Eichgültigkeitsdauer durch ein Stichprobenverfahren verlängert worden. Wasserzähler mit z.B. Eichjahr 2008 sind bis Ende 2014 gültig geeicht, bei Verlängerung 3 oder 6 Jahre mehr.. Zur vorigen Antwort: Warum sollten die Versorgungsbetriebe den Zähler zum Eichamt bringen? das gibt es nicht. Die verwendung ungeeichter Messgeräte (z.B. nach Ende der Eichgültigkeitsdauer) hat weder für den Versorger noch für den Kunden größere Vor- oder Nachteile. Bei Zweifel kann der Zähler nach Ausbau einer amtlichen Befundprüfung unterzogen werden. In etwa 90% der Fälle stellt sich dann heraus, dass der Zähler richtig zeigt, die Kosten für die Prüfung (etwa 50 EUR) trägt dann der Kunde. Dass ein Zähler zum Nachteil des Verbrauchers ganz wesentlich zu viel zeigt kommt in der Praxis praktisch nie vor.

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