Das Schuljahr hat doch erst begonnen.
Da kannst du noch einiges daran ändern.
Am Ende eines jeden Schuljahres entscheidet die Zeugniskonferenz darüber, ob ein Schüler oder eine Schülerin in den nächsthöheren Jahrgang versetzt wird. Eine Nichtversetzung setzt voraus, dass die Eltern zum Halbjahreszeugnistermin, zum 30.4. oder in besonderen Fällen bis zu 4 Wochen vor Schuljahresende auf die Versetzungsgefährdung hingewiesen worden sind.
Im Schuljahr 2019/2020 gibt es einige Sonderregelungen, die im Folgenden kursiv hervorgehoben sind.
Versetzung und Nichtversetzung
Wenn eine 5 im Zeugnis steht und alle anderen Fächer mit mindestens 4 beurteilt wurden, so stellt das für die Versetzung kein Problem dar.
Wenn im Zeugnis zwei Fünfen oder eine Sechs stehen, so wird die Ausgleichsregelung angewandt. Das bedeutet, dass jede 5 durch eine 3 bzw. die 6 durch eine 2 oder zwei 3en ausgeglichen werden kann